PresseKat - Düsseldorf untermauert Anspruch als „Weltpatentgericht“ // Ausbau beider Instanzen verkürzt Ve

Düsseldorf untermauert Anspruch als „Weltpatentgericht“ // Ausbau beider Instanzen verkürzt Verfahrensdauern und stärkt kompetente Gerichtsbarkeit

ID: 1012468

(firmenpresse) - Düsseldorf, 30. Januar 2014 – Mit der kürzlich bekannt gegebenen Einrichtung eines zweiten Patentsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf stärkt die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt ihren Status als einer der international führenden Standorte für Patentstreitsachen. Dieser Schritt folgt auf die Bildung einer dritten Patentkammer am Landgericht Düsseldorf, die Ende Februar 2013 die Sitzungstätigkeit aufgenommen hatte. Die personelle Verstärkung beider Instanzen soll vor allem die Verfahrensdauern deutlich verkürzen. Darüber hinaus dienen die getroffenen Maßnahmen auch dazu, den Anspruch Düsseldorfs als „Weltpatentgericht“ (NRW-Justizminister Thomas Kutschaty) mit Blick auf die geplante europaweit einheitliche Patentgerichtsbarkeit mit lokalen Kammern in den einzelnen Mitgliedstaaten zu untermauern.

Für den Düsseldorfer Patentrechtler Gottfried Schüll, Partner der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack, gilt es als weithin anerkannt, „dass die Patentgerichtsbarkeit in Düsseldorf in Deutschland qualitativ an der Spitze steht. Nicht zuletzt hat Düsseldorf auch die mit Abstand höchsten Fallzahlen.“ Mit im Schnitt etwa 600 Patentverfahren pro Jahr steht das Landgericht Düsseldorf mit deutlichem Abstand bundesweit an der Spitze und hat damit fast so viele Verfahren, wie die anderen wichtigen Patentgerichtsstandorte in Deutschland zusammen. „Die kommen nicht von ungefähr“, betont Schüll. „Wenn die meisten Unternehmen das Gericht wählen können und auch nicht den ersten Patentstreit auf dem Tisch haben, dann sind sie zum einen frei und zum anderen erfahren genug, dorthin zu gehen, wo die größte Kompetenz ist.“ Daher entscheide das Landgericht Düsseldorf nicht nur in Deutschland, sondern europaweit die meisten Fälle. Seine Richter gelten als exzellente Experten und der Standort aufgrund des Zusammenspiels beider Instanzen als eines der führenden Patentgerichte weltweit.

Systematischer Ausbau des Gerichtsstandortes Düsseldorf nach dem zweiten Weltkrieg





Düsseldorf hat seit dem zweiten Weltkrieg systematisch daran gearbeitet, eine Kompetenz für Patentstreitsachen aufzubauen. Heute ist das Landgericht Düsseldorf ausschließlich zuständig für Streitsachen bei Patenten, Sortenschutz und Gebrauchsmustern aus dem gesamten Land Nordrhein-Westfalen sowie für Rechtsstreitigkeiten über Erfindungen eines Arbeitnehmers. Das Landgericht Düsseldorf ist außerdem ausschließlich für Gemeinschaftsmarkenstreitsachen aus den Bezirken aller Landgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie für Streitsachen bei Design-, Marken- und Urheberrechten aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf federführend. Aus dieser Sonderzuständigkeit in der ersten Instanz folgt die Sonderzuständigkeit in der zweiten Instanz: Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist für Patentsachen, Sortenschutzsachen und Gebrauchsmustersachen landesweit als Rechtsmittelinstanz zuständig. Rechtsmittelinstanz ist das OLG außerdem für Streitigkeiten aus dem Design-, Marken- und Urheberrecht.

Wirkungsvolle Gerichtsbarkeit für das System der gewerblichen Schutzrechte unerlässlich

Zusätzlich zu der Sonderzuständigkeit für Patentstreitsachen von Inhabern aus Nordrhein-Westfalen kann das Landgericht Düsseldorf jederzeit von Inhabern aus anderen Bundesländern angerufen werden, wenn bei diesen nicht nur im eigenen, sondern auch in Nordrhein-Westfalen ein Verletzungstatbestand vorliegt. Beispielsweise gilt dies für Handelsunternehmen, die ihre Produkte in mehreren Bundesländern vertreiben. In 80 bis 90 Prozent aller Streitsachen können die Beteiligten den Gerichtsstandort wählen. „Und natürlich geht derjenige, der wählen kann, dorthin, wo er sich am besten aufgehoben fühlt. Das war in der Vergangenheit regelmäßig in Düsseldorf der Fall“, so Schüll. Der Ausbau des Patentgerichtsstandortes Düsseldorf sei ein wichtiger Beitrag zu einer auch in Zukunft funktionierenden Gerichtsbarkeit in Deutschland. Schließlich tauge das gesamte System der gewerblichen Schutzrechte nichts, wenn nicht eine wirklich kompetente und effiziente Gerichtsbarkeit dafür sorge, dass Rechteinhaber ihre Rechte auch durchsetzen können.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und rund 100 Mitarbeitern. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Besondere Expertise hat die Kanzlei in der Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Schutzrechtsportfolios. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Kanzlei ist auf allen Technologiefeldern tätig: Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Nicolai Hammersen
NM Hammersen & Partner
Görbelheimer Mühle
D-61169 Friedberg (Hessen)
T +49 (0)6031 166277
F +49 (0)6031 166255
E presse[at]nmh-p.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Businessplan für Auxmoney/ Smava Kredite Online erstellen Grünes Licht für Zusammenarbeit: LG Electronics und Ingram Micro vereinbaren Vertriebspartnerschaft
Bereitgestellt von Benutzer: NMHammersen
Datum: 30.01.2014 - 11:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1012468
Anzahl Zeichen: 4188

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Nicolai Hammersen
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0178-6688445

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.01.2014

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Düsseldorf untermauert Anspruch als „Weltpatentgericht“ // Ausbau beider Instanzen verkürzt Verfahrensdauern und stärkt kompetente Gerichtsbarkeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Cohausz & Florack baut rechtsanwaltliche Expertise aus ...

Düsseldorf, 25. Februar 2014 – Die Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack (C&F) hat sich verstärkt: Seit dem 1. Februar 2014 ist Dr. Reinhard Fischer für die Sozietät als Rechtsanwalt tätig. Der 36-Jährige br ...

Alle Meldungen von COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte