PresseKat - BGH fällt anlegerfreundliches Urteil zur Aufklärungspflicht bei offen Immobilienfonds

BGH fällt anlegerfreundliches Urteil zur Aufklärungspflicht bei offen Immobilienfonds

ID: 1052626

Tausende Anleger betroffen

(firmenpresse) - Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich heute in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst. Gemäß einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des BGH (64/2014) wurde die Revision einer Bank gegen eine anlegerfreundliche Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main ? Urteil vom 13. Februar 2012 ? 9 U 131/11) zurückgewiesen (BGH XI ZR 130/13). Nach Auffassung des BGH muss eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, den Anleger ungefragt über das Bestehen der Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären. Kennzeichnend für regulierte Immobilien-Sondervermögen ist, dass die Anleger gemäß § 37 InvG aF*** (nunmehr § 187 KAGB****) ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit liquidieren, d. h. zu einem im Gesetz geregelten Rücknahmepreis an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgeben können.

Die in § 81 InvG aF geregelte Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen, stellt dementsprechend ein während der gesamten Investitionsphase bestehendes Liquiditätsrisiko dar, über das der Anleger informiert sein muss, bevor er seine Anlageentscheidung trifft. Ob eine Aussetzung der Anteilsrücknahme zum Zeitpunkt der Beratung vorhersehbar oder fernliegend ist, spielt für die Aufklärungspflicht der Bank keine Rolle.

Anleger können ihre Anteile an einem offenen Immobilienfonds zwar auch während einer Aussetzung der Anteilsrücknahme weiterhin an der Börse veräußern. Dies stellt angesichts der dort möglichen Beeinflussung des Preises durch spekulative Elemente aber kein Äquivalent zu der Möglichkeit dar, die Anteile zu einem gesetzlich geregelten Rücknahmepreis an die Fondsgesellschaft zurück zu geben.

Auf die Frage, ob eine Aussetzung der Anteilsrücknahme den Interessen der Anleger dient, kommt es für die Aufklärungspflicht der Bank nicht an. Die vorübergehende Aussetzung der Anteilsrücknahme soll der Gefahr einer wirtschaftlich nicht sinnvollen Verwertung des Fondsvermögens in einer Krisensituation vorbeugen. Da die Aussetzung jedoch dem Liquiditätsinteresse der Anleger entgegensteht, ist hierüber vor der Anlageentscheidung aufzuklären.






Das Urteil hat eine große praktische Relevanz, da gegenwärtig hunderte ähnlich gelagerte Fälle, zum Teil noch in erster Instanz, anhängig sind und eine höchstrichterliche Entscheidung bislang fehlt. Der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, hat die erste landgerichtliche Entscheidung aus dem Jahre 2012 für den jurisPraxisreport BKR besprochen und schon damals für eine Aufklärungspflicht plädiert. Schröders Kanzlei, LSS Rechtsanwälte, führt eine größere Zahl von vergleichbaren Verfahren und fühlt sich durch die anlegerfreundliche Entscheidung des BGH bestätigt.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Leseranfragen:

Kaiserhofstr. 10, 60313 Frankfurt



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Die Abgeltung des Kundenstamms – Ansprüche des Handelsvertreters Die Vorteile von Mediation im Familienrecht - Thorsten Blaufelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigsburg
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 29.04.2014 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1052626
Anzahl Zeichen: 2996

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Schröder
Stadt:

Frankfurt


Telefon: 06921936560

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH fällt anlegerfreundliches Urteil zur Aufklärungspflicht bei offen Immobilienfonds"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

LSS Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kommt eine Kündigungswelle im Bankensektor? ...

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung titelt am 20.10.2016 "Frankfurter Banker fürchten um ihre Arbeitsplätze". Konkret wird über die Pläne von Deutscher Bank und Commerzbank berichtet, die jeweils tausende Stellen streichen wollen. Zudem ...

Alle Meldungen von LSS Rechtsanwälte