(ots) - Bundesregierung beschließt Änderungen des
Weingesetzes Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen
Kabinettssitzung Änderungen des Weingesetzes beschlossen. Dazu
erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Franz Josef Jung, und der agrarpolitische
Sprecher Franz-Josef Holzenkamp:
"Das Bundeskabinett hat wichtige Weichen gestellt, um die Position
des deutschen Weinbaus im europäischen und globalen Wettbewerb weiter
zu verbessern. Mit den Neuregelungen unterstützen wir unsere
Winzerinnen und Winzer bei ihrer Ausrichtung auf
Qualitätserzeugnisse.
Eine Schlüsselrolle spielt dabei das Stützungsprogramm für Wein.
Hiermit stehen Deutschland jährlich rund 39 Millionen Euro für
Fördermaßnahmen im Weinbereich zur Verfügung. Das sind bis zum Jahr
2018 insgesamt fast 200 Millionen Euro. Höhere Fördersätze gibt es
dabei für die landschaftlich so bedeutsamen Steillagen.
Zukunftsweisend sind die neuen Instrumente im Stützungsprogramm:
Dazu zählt eine verbesserte Innovationsförderung zur Entwicklung
neuer Verfahren und Technologien. Und dazu zählen Informationen für
die europäischen Verbraucher über die gesundheitliche Bedeutung eines
verantwortungsvollen Weinkonsums. Darüber hinaus sollen Winzer ihre
Qualitätsweine künftig leichter mit einem traditionellen
Katasternamen - also nach kleinen geografischen Einheiten im Ort -
auszeichnen können. Das liegt im Trend zu mehr Regionalität und
unterstreicht den Wert des Weines als Kulturgut.
Wir werden im parlamentarischen Verfahren nun zügig die
Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Länder die neuen Maßnahmen
noch in diesem Jahr anbieten können."
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