PresseKat - Oft ist Parken auch außerhalb markierter Flächen zulässig

Oft ist Parken auch außerhalb markierter Flächen zulässig

ID: 106419

Oft ist Parken auch außerhalb markierter Flächen zulässig

(pressrelations) - >(Düsseldorf/Frankfurt, 29. Juli 2009) Auf innerörtlichen Parkplätzen oder Straßen sind Stellflächen häufig durch weiße Linien gekennzeichnet. So ist klar ersichtlich, wo geparkt werden darf. Wer sein Fahrzeug außerhalb dieser Flächen abstellt, braucht dennoch keine Angst vor einem Knöllchen zu haben. Denn das Parken jenseits der weißen Linien ist nur dann verboten, wenn ein Zusatzschild dies eindeutig regelt oder es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt. Liegen diese Einschränkungen nicht vor, dürfen Autofahrer parken, wo sie wollen ? vorausgesetzt sie behindern niemanden. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.

So kann ein Fahrzeug beispielsweise ohne Konsequenzen auf einem außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen liegenden, nicht befestigten Schotterstreifen abgestellt werden. Denn die Parkflächenmarkierung hat lediglich den Zweck, die Raum sparende Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und damit den ungehinderten Zu- und Abgang zu den einzelnen Parkfeldern sicherzustellen. Damit beinhaltet die entsprechende Vorschrift zwar eine Parkerlaubnis für die markierten Flächen, hieraus ergibt sich jedoch nicht automatisch auch ein Parkverbot für die Bereiche jenseits der weißen Linien. Die Parkflächenmarkierung regelt also lediglich das "Wie", nicht aber das "Wo" des Parkens.

Wer außerhalb der weißen Markierung parkt, riskiert nur dann ein Knöllchen, wenn das Parkplatzschild (Weißes "P" auf rechteckigem blauen Grund) um ein entsprechendes Zusatzschild erweitert wurde, wonach das Parken "Nur innerhalb der markierten Parkstände" statthaft ist. Fehlt ein solches Schild, können sich Autofahrer de facto aussuchen, wo Sie Ihren Wagen abstellen. Doch Vorsicht, ein paar Einschränkungen gibt es: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen hierdurch weder belästigt noch behindert werden. Und in verkehrsberuhigten Zonen ist das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen grundsätzlich unzulässig.




Infos: www.straffrei-mobil.de


Hinweis für die Redaktion:

Die Seite straffrei-mobil.de macht es sich zur Aufgabe, mobile Menschen zu informieren: über ihre Rechte, die für sie geltenden Grenzen und über Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Anschuldigungen wirkungsvoll zu wehren. Straffrei-mobil.de bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts ? fachkundig und fundiert. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben. Beide sind ausgewiesene Experten in den Bereichen Verkehrsrecht, Bußgeld, Führerschein und Strafrecht. Sie wissen, welche Fragen mobile Menschen beschäftigen und wie ihnen zu helfen ist.


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820
F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826
u.rieder(at)riedermedia.de
www.riedermedia.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  DGAP-Adhoc: Funkwerk AG: Neuer Finanzvorstand berufen Sommerferien 2009: Tausende starten vom Airport Nürnberg in die Großen Ferien
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 29.07.2009 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 106419
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 51 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Oft ist Parken auch außerhalb markierter Flächen zulässig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

straffrei-mobil.de (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von straffrei-mobil.de