PresseKat - Dashcams - Individuelle Verkehrsüberwachung / Lars Wagener, Vorsitzender der ACV Geschäftsleitung,

Dashcams - Individuelle Verkehrsüberwachung / Lars Wagener, Vorsitzender der ACV Geschäftsleitung, über die Vor- und Nachteile von Bordkameras (FOTO)

ID: 1314193

(ots) -
Der Verkehrsgerichtstag berät in diesem Jahr über den Einsatz von
Dashcams. Bislang gibt es keine eindeutige Gesetzgebung, die die
legale Nutzung von festinstallierten Kameras im Auto regelt. In der
Diskussion um den Umgang mit Dashcams stehen sich Wahrheitsfindung
und Persönlichkeitsrechte kritisch gegenüber. Lars Wagener,
Vorsitzender der ACV Geschäftsleitung, über die Vor- und Nachteile
von Bordkameras.

Auf YouTube finden sich viele Videos mit spektakulären Aufnahmen
von Verkehrsunfällen - fast alle aufgenommen in Russland. Werden
Dashcams in Deutschland bereits eingesetzt?

Wagener: Von der Polizei werden Kameras zur Verkehrsüberwachung
schon seit vielen Jahren eingesetzt, zum Beispiel, um Raser auf der
Autobahn zu verfolgen. Privat nutzen nach unserer aktuellen Umfrage
lediglich zwei Prozent der Deutschen Dashcams. Während in anderen
europäischen Ländern die Kameras verboten sind, ist die Gesetzeslage
hierzulande nicht eindeutig, da ihr Einsatz bislang nicht genau
definiert ist. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Aufnahmen
als Beweismittel liegt bei dem zuständigen Gericht. Es gibt
verhandelte Fälle, in denen die Filme als Beweismittel zugelassen
wurden, gleichzeitig aber auch Urteile, bei denen das Gericht die
Persönlichkeitsrechte höher einstufte.

Wollen deutsche Autofahrer eine Einführung dieser Bordkameras?

Wagener: Laut unserer aktuellen Studie würde fast die Hälfte der
Befragten eine Kamera in ihrem Fahrzeug anbringen. Vorausgesetzt, die
Nutzung wäre eindeutig gesetzlich geregelt und legal. Die Mehrheit
der Befragten geht davon aus, dass der Einsatz dieser Videokameras
vor allem vor falschen Anschuldigungen im Schadenfall schützen oder
einen Unfallhergang rekonstruieren könnte.

Was sind die Vorteile von Aufzeichnungen im Straßenverkehr?





Wagener: Die Verkehrsopferzahl ist im letzten Jahr erneut
angestiegen. Der ACV geht davon aus, dass Dashcams ein wichtiger
Baustein in der Verkehrssicherheitsarbeit sind. Nicht zuletzt weil
sie Verkehrsrowdys zur Vernunft zwingen und damit schwere Unfälle
verhindern können. Laut unserer Umfrage sind mehr als zwei Drittel
der Befragten überzeugt, eine Kamera würde bei der
Unfallrekonstruktion und -aufklärung helfen. 30 Prozent der Deutschen
meinen, die Mini-Kameras könnten sie vor unberechtigter Höherstufung
der Versicherungsprämie schützen.

Wegen der Verletzung von Privatsphäre und von
Persönlichkeitsrechten durch die ununterbrochene und flächendeckende
Dokumentation des Verkehrs, stehen Dashcams bei Datenschützern in der
Kritik.

Wagener: Das ist richtig und ein wichtiger Punkt in der Diskussion
über ihren Einsatz. Rund ein Drittel der Deutschen befürchte die
Verletzung ihrer Privatsphäre. Der ACV erwartet vom
Verkehrsgerichtstag diesbezüglich richtungsweisende Ergebnisse, die
beiden Parteien, Geschädigten und Gefilmten, gerecht werden.
Gleichzeitig appellieren wir an die Hersteller, einen sinnvollen
Aufnahmemodus zu standardisieren, bei dem die Daten schnellstmöglich
überschrieben und gelöscht werden.

Was denken Sie, wird es die Dashcams in Deutschland bald
serienmäßig geben?

Wagener: Die Automobilindustrie rüstet schon heute ihre Fahrzeuge
mit Kameras zur Geschwindigkeitserkennung und Spurhaltung aus. Ich
denke, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis Dashcams in
Deutschland serienmäßig verbaut werden. Der Rechtsrahmen muss
dringend angepasst werden, damit diese Kameras einen sinnvollen und
wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit auf der Straße leisten können.

Der ACV geht davon aus, Bordkameras können bei der Aufklärung von
Unfallursachen helfen, sie erschweren den Versicherungsbetrug und
können wesentlich zur allgemeinen Verkehrssicherheit beitragen. Die
datenschutzrechtliche Zulässigkeit sieht der Automobilclub kritisch
und verspricht sich vom 54. Verkehrsgerichtstag richtungsweisende
Ergebnisse, die in die derzeitige Gesetzeslage einfließen.



Pressekontakt:
Annabel Brückmann, Pressesprecherin, brueckmann(at)acv.de
ACV Automobil-Club Verkehr, Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln,
Tel.: 0221 - 91 26 91 58 Fax: 0221 - 91 26 91 26


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Datum: 28.01.2016 - 12:45 Uhr
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