PresseKat - Kruse: Steuererleichterung in der Seeschifffahrt

Kruse: Steuererleichterung in der Seeschifffahrt

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(ots) - 100 Prozent Lohnsteuereinbehalt sichern maritime
Ausbildung und Kompetenz

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag einen Antrag
zum vollständigen Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt
verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung steigt der
Lohnsteuereinbehalt von 40 auf 100 Prozent, bei gleichzeitigem
Wegfall der 183-Tage-Regelung. Die Dauer der Maßnahme ist zunächst
auf fünf Jahre befristet. Danach wird eine erneute Bewertung
stattfinden. Dazu erklärt der Beauftragte für maritime Wirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rüdiger Kruse:

"Wir Parlamentarier haben Wort gehalten. Was wir im September für
die maritime Wirtschaft angekündigt haben, ist jetzt 1:1 beschlossen.
Der Erhalt der deutschen Flagge ist nicht nur ein norddeutsches
Thema. Zukunftsorientierte und konkurrenzfähige Unternehmen im ganzen
Land benötigen erfahrene Seeleute, die in Reedereien, bei
Zulieferbetrieben, im Schiffbau, bei Dienstleistern, bei Behörden und
vielen weiteren Stellen ihr erworbenes Fachwissen einsetzen. Der
Erhalt der deutschen Flagge sichert Ausbildung, Arbeitsplätze und
Know-How am Standort Deutschland. Der vollständige
Lohnsteuereinbehalt ist das geeignete Instrument um den
Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen zu
reduzieren und die Beschäftigung unter deutscher Flagge zu fördern."

Hintergrund:

Im Zuge des anhaltenden Kostendrucks in der Seeschifffahrt ist der
40-prozentige Lohnsteuereinbehalt und die damit verbundene teilweise
Reduktion der Mehrkosten der deutschen Flagge nicht mehr ausreichend,
um die Konkurrenzfähigkeit zu anderen europäischen Flaggen zu
erhalten. In der Folge werden Schiffe unter deutscher Flagge
zunehmend ausgeflaggt. Dies hat negative Auswirkungen auf die
Ausbildung und Beschäftigung. Bisher ist es so, dass Arbeitgeberinnen




und Arbeitgeber von Seeleuten 60 Prozent der entstandenen Lohnsteuer
an das Finanzamt abführen und 40 Prozent einbehalten dürfen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Besatzungsmitglieder in einem
mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen.



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Datum: 29.01.2016 - 10:55 Uhr
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