(ots) - Auch eine flächendeckende Video-Überwachung kann nicht
jede Form von Kriminalität unterbinden. Das stimmt. Schon gar nicht
werden sich fanatische Selbstmordattentäter durch allerorten
installierte Kameras stoppen lassen. Aber richtig ist auch, dass
bestimmte Straftaten durch den Einsatz elektronischer Augen
verhindert oder verringert werden - und dass die Fahndung nach
Verdächtigen per Videoaufzeichnung erleichtert wird, wie jetzt
zweimal hintereinander in Berlin. Auf Bahnhöfen und in öffentlichen
Verkehrsmitteln hat diese Form der Ãœberwachung also ihren Nutzen
zweifelsfrei nachgewiesen.âEUR¯ Dass daraus nicht zwingend folgt, den
öffentlichen Raum lückenlos mit Video-Kameras zu bestücken, leuchtet
gleichwohl ein. Dagegen sprechen technische wie grundrechtliche
Einwände. Doch den Anspruch der Bürger auf ein hohes Maß an
Sicherheit muss die Politik zur Kenntnis nehmen. Wo der Staat diesem
Anliegen ebenso sinnvoll wie verhältnismäßig entsprechen und
obendrein polizeiliche Ermittlungen erleichtern kann, fällt es
schwer, dagegen den Datenschutz oder das individuelle
Persönlichkeitsrecht ins Feld zu führen.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218
Original-Content von: S?dwest Presse, übermittelt durch news aktuell