PresseKat - Kostenerstattung bei Augen OPs - LASIK statt Brille – Linsentausch – BGH beurteilt Fehlsichtig

Kostenerstattung bei Augen OPs - LASIK statt Brille – Linsentausch – BGH beurteilt Fehlsichtigkeit als Krankheit – Gute Erfolgsaussichten für die Du

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(firmenpresse) - München, Berlin 30.03.2017 – Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB zum Thema Kostenerstattung bei LASIK. Fehlsichtigkeit als Krankheit iSd. Versicherungsbedingungen bestätigt.

Die Kanzlei CLLB vertritt bereits eine Vielzahl von Patienten, die sich zur Verbesserung ihrer Sehkraft einer Augen LASIK Operation und einem Austausch der Linsen (refraktiver Linsentausch) unterzogen haben. Oftmals weigern sich die privaten Krankenkassen im direkten Schriftverkehr mit dem Versicherten, diese Kosten zu übernehmen.

Mit dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs, vom 29. März 2017 - IV ZR 533/15, wurden nunmehr die Rechte der Patienten weiter gestärkt.

Der für Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat heute entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Privaten Krankenversicherer darstellt. Somit sind bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit von den Privaten Krankenversicherungen zu übernehmen..

Der Bundesgerichtshof hat darüber hinaus klargestellt, dass es für den Krankheitsbegriff in Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht auf das Verständnis in medizinischen Fachkreisen, sondern auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ankommt, der davon ausgehen wird, dass zum Normalzustand der Sehfähigkeit ein beschwerdefreies Lesen und eine gefahrenfreie Teilnahme am Straßenverkehr gehört.

Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit zur Prüfung der weiteren Frage, ob die durchgeführte Operation eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellte, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der BGH wies in seiner Entscheidung weiter darauf hin, dass das Tragen einer Sehhilfe in Bezug auf die Fehlsichtigkeit keine Heilbehandlung darstellt,

Brillen und Kontaktlinsen seien lediglich Hilfsmittel, mit denen körperliche Defekte über einen längeren Zeitraum ausgeglichen werden, ohne am eigentlichen Leiden etwas zu ändern.





Es kann sich daher lohnen, den Weg zum Anwalt zu gehen. In einem zuletzt vor dem AG Köln beendeten Verfahren wurde dem Patienten nach dessen Klage im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs mit der Versicherung mehr als 70% der Kosten der OP für seine Augen Laser Behandlung erstattet. Der Weg vor Gericht hat sich für den Patienten gelohnt.

Die Entscheidung des BGH sollte Patienten Mut machen, bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche gegenüber den Privaten Krankenversicherungen hartnäckig zu bleiben.

Besteht eine Rechtsschutzversicherungen auf Seiten des Patienten, bestehen zudem gute Chancen, dass diese das gesamte Prozesskostenrisiko übernehmen.

Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung, vermeintliche Ansprüche in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf Erstattungsansprüche zu verzichten.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastrass 1, 10178 Berlin, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 30.03.2017 - 16:17 Uhr
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