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Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten im Handel: Deutsche Umwelthilfe begrüßt neue Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße

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(ots) -

- Die Rücknahme von Elektroaltgeräten im Handel ist ab dem 1. Juni
2017 bußgeldbewehrt
- Verstöße gegen die Rücknahmepflicht können zukünftig mit bis zu
100.000 Euro Ordnungsgeld geahndet werden
- DUH fordert Bundesländer zu Kontrollen auf und kündigt eigene
Tests zur Rücknahmepraxis von Elektroaltgeräten in Geschäften
und bei Online-Händlern an

Ab dem 1. Juni müssen Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von
Elektroaltgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, mit einem
Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Bislang mussten
Unternehmen, die eine Rückgabe ordnungswidrig ablehnten, mit keinen
ernsthaften Konsequenzen rechnen. Die Vollzugsbehörden konnten keine
Ordnungsgelder verhängen, weil die Bundesregierung in der
ursprünglichen Fassung des "Elektro- und Elektronikgerätegesetzes"
(ElektroG) Verstöße nicht als bußgeldbewehrt eingestuft hatte. Erst
nach massiver Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie anderer
Umwelt- und Verbraucherschutzverbände besserte die Bundesregierung
nach und beschloss eine Änderung des ElektroG. Danach sind Verstöße
gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten ab dem 1. Juni 2017
bußgeldbewehrt. Die DUH fordert die Bundesländer zur Kontrolle der
Rücknahmeregelungen auf und kündigt eigene umfangreiche Tests in
Geschäften und bei Onlinehändlern an.

"Eine Verpflichtung ist nur dann wirksam, wenn Verstöße auch eine
Konsequenz haben und von Behörden Bußgelder verhängt werden können.
Bislang war dies jedoch nicht möglich und dieser Zustand einer der
Hauptkritikpunkte an der Novelle des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes. Es ist völlig unverständlich, warum
Umweltministerin Hendricks diese Hinweise nicht von Anfang an
berücksichtigt hat. Die Ministerin hat durch fehlende




Sanktionsmöglichkeiten von Verstößen eine dringend notwendige
Entwicklung verbraucherfreundlicher Rücknahmestrukturen im Handel
behindert", kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
"Spätestens ab dem ersten Juni sollte jeder Händler die Rücknahme
alter Elektrogeräte sehr ernst nehmen, denn im Fall von Verstößen
drohen drakonische Geldstrafen. Jeder zur Rücknahme verpflichtete
Händler muss damit rechnen, erwischt zu werden."

"Verbraucher über die Rücknahme ausgedienter Toaster, Rasierer
oder Energiesparlampen zu informieren, ist die Voraussetzung, um
Elektroaltgeräte umweltgerecht sammeln zu können. Dennoch fehlen in
vielen Geschäften nach wie vor Hinweise zur Rücknahme ausgedienter
Elektrogeräte. Vorhandene Informationen sind zudem oft unvollständig
oder fehlerhaft", sagt Thomas Fischer, Leiter der
DUH-Kreislaufwirtschaft. Damit die Rücknahme in der Praxis auch
umgesetzt wird, müssen Vertreiber die Verbraucher besser über ihre
Rückgabemöglichkeiten informieren. Diese Informationen sollten gut
sichtbar und verständlich sein sowie im Eingangsbereich und am
Verkaufsregal platziert werden. Im Internet sollten Hinweise zur
Geräterücknahme auf jeder Produktangebotsseite vorhanden sein.

Um Unternehmen dabei zu unterstützen, bietet die DUH Händlern ein
neues Infoblatt zur Nutzung an, das Verbraucher auf einfache und
verständliche Weise über die Rückgabe von Elektroaltgeräten
informiert. Die Druckvorlage können Unternehmen auf der Homepage der
DUH kostenfrei herunterladen und verwenden.

Hintergrund

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher Elektrogeräte mit einer
Kantenlänge kleiner als 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die
Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern
verkaufen - bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die
Rückgabe von Kleingeräten ist nicht an den Neukauf eines Gerätes
gebunden - sie können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden
als bei denen sie gekauft wurden.

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen
Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß
gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um
dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im Rahmen der
WEEE2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) die Handelsunternehmen
verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll
sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe
umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden.

Links:

Das Verbraucherinformationsblatt zur Altgeräterückgabe zum
Download für Händler sowie Informationen über die Rechte von
Verbrauchern und die Pflichten von Händlern bei der Rücknahme von
Elektroaltgeräten finden Sie unter:
http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/

Weiterführende Informationen zu Elektroaltgeräten:
http://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/



Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de

DUH-Pressestelle

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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