Photovoltaik Indachanlagen sollen steuerlich gleich behandelt werden
(PresseBox) - Das Fachmagazin Photovoltaik meldet am 22.7.2010
Gute Nachrichten für Besitzer von Indach-Anlagen: Die steuerliche Ungleichbehandlung von Auf- und Indachanlagen könnte schon bald der Vergangenheit angehören. Das verlautet zumindest aus dem Bundesfinanzministerium. Demnach sollen demnächst auch dachintegrierte Anlagen als bewegliche Wirtschaftsgüter gelten und über 20 anstatt wie bisher über 30 Jahre abgeschrieben werden können.
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