(ots) - Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant die
Aufhebung der einst wegen der Vogelgrippe verhängten generellen
Stallpflicht für Geflügel. Wie die "Saarbrücker Zeitung"
(Freitagausgabe) berichtet, soll damit zugleich die Freilandhaltung
von Hühnern, Enten oder Gänsen wieder als Regelhaltung zugelassen
werden. Dies geht aus einem entsprechenden Entwurf zur Änderung der
"Geflügelpest-Verordnung" hervor, der der Zeitung vorliegt.
Der letzte Fall der Geflügelpest wurde Anfang März 2009 bei einer
erlegten Wildente bei Starnberg festgestellt. Daher sei es "nunmehr
angezeigt, vom bisherigen Grundsatz der Aufstallung von Geflügel
abzugehen", heißt es laut Zeitung in der Verordnung. Den Behörden
wird zugleich die Möglichkeit eingeräumt, insbesondere bei Gefahr im
Verzuge die Stallpflicht wieder anzuordnen.
Das Ministerium beruft sich zudem auf eine Risikobewertung des
Friedrich-Löffler-Instituts, das die Infektionskrankheiten bei
landwirtschaftlichen Nutztieren erforscht. Demnach sei die Gefahr,
dass die klassische Geflügelpest neu eingeschleppt werde, gering.
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