Immer mehr Betroffene erhalten wegen der Teilnahme an sogenannten Musik-Tauschbörsen (auch Filesharing genannt) Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen. Die Verunsicherung der Abgemahnten ist groß. Es spielen hohe Summen und kurze Fristen eine enorme Rolle.
(firmenpresse) - Häufig reagieren die Betroffenen zunächst nicht und ignorieren die Abmahnung. Die reine Untätigkeit ist jedoch die schlechteste Alternative, darauf weisen GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com hin. Es drohen einstweilige Verfügungen, durch die der Abgemahnte gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet wird.
Durch die Komplexität dieser Materie und die kurzen Fristen ist es unabdingbar einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der rechtlichen Überprüfung der Abmahnung und der Unterlassungserklärung zu beauftragen. Auf keinen Fall sollte rechtlich ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben werden, eine solche könnte zur Folge haben, dass die Abgemahnten sich bei einem weiteren Verstoß hohen Schadenersatzzahlungen aussetzen.
Abgemahnte sollten einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abmahnung beauftragen. Ziel sollte sein, durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden http://www.grprainer.com/Filesharing-Musikdownload-Abmahnung.html
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