PresseKat - Versorgungsgesetz: BKK Bundesverband begrüßt die gesetzliche Stärkung des freien Wahlrechts nach

Versorgungsgesetz: BKK Bundesverband begrüßt die gesetzliche Stärkung des freien Wahlrechts nach Kassenschließung

ID: 433210

(ots) - Im Hinblick auf die heutige Schließung der CITY BKK
begrüßt der BKK Bundesverband, dass die Regierung am Grundsatz der
freien Wahlfreiheit des einzelnen Versicherten festhält und diese
sogar im Fall einer Kassenschließung auch weiter stärkt. "Hier hat
sich Gesundheitsminister Daniel Bahr klar gegen das "Abwimmeln" der
CITY BKK-Versicherten durch einige Krankenkassen positioniert.
Zuweisungen der Versicherten über deren Köpfe hinweg sind der falsche
Weg. Deshalb appelliere ich an alle CITY BKK-Versicherten, die bis
dato noch keine neue Kasse gewählt haben, sich so schnell wie möglich
eine neue Krankenkasse zu suchen, bevor es die entsprechenden Stellen
wie Arbeitgeber, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung und
Job-Center für sie tun", so Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK
Bundesverbandes. "Wir begrüßen auch, dass die Bundesregierung mit dem
Versorgungsgesetz Maßnahmen unternimmt, um den lückenlosen
Versicherungsschutz für Versicherte zu ermöglichen, die bis zum
Zeitpunkt der Schließung ihrer Krankenkasse noch keine neue
Krankenkasse gewählt haben", so Heinz Kaltenbach. Die Versicherten
der CITY BKK, die bis zum 30.06.2011 noch keine neue Krankenkasse
gewählt haben, werden auch weiterhin medizinisch behandelt. Auch die
Leistungserbringer, die City BKK-Versicherte versorgen, bekommen
weiterhin ihre Vergütungen. Die "CITY BKK in Abwicklung" wird als
leistungsaushelfende Krankenkasse längstens bis zum 30.09.2011 für
alle bis zum 30.06.2011 bei der CITY BKK versicherten Menschen tätig
werden, solange diese noch keine neue Krankenkasse gewählt haben.

Reform der ärztlichen Bedarfsplanung mit finanziellen Risiken
behaftet Die Regelungen des Versorgungsgesetzes zur Reform der
ärztlichen Bedarfsplanung sehen die Betriebskrankenkassen hingegen
mit gemischten Gefühlen. "Zwar werden eine Reihe von Maßnahmen




vorgelegt, die gegen eine in Zukunft drohende Unterversorgung im
ländlichen Raum steuern sollen. Instrumente, um im gleichen Maße die
Überversorgung, vor allem in den Ballungsräumen abzubauen, bleiben
hingegen gänzlich aus", so Heinz Kaltenbach.

Nach den erheblichen Honorarsteigerungen der Ärzte in den letzten
Jahren sei es nicht hinnehmbar, wenn das Versorgungsgesetz dazu
beitrage, dass die Versicherten finanziell noch stärker belastet
werden. Als problematisch sei daher zu bewerten, dass mit der
"ambulanten spezialärztlichen Versorgung" ein zusätzlicher Sektor
ohne Bedarfsplanung, Mengensteuerung und funktionierenden
Bereinigungsregelungen geschaffen werde - ganz nach dem Motto:
"Jeder, der kann, darf." Auch die Erweiterung der Länderbefugnisse
zur Steuerung der ärztlichen Bedarfsplanung wird vom BKK
Bundesverband kritisch gesehen. Stärker als heute sollen die
Landesregierungen künftig die Struktur der ambulanten Versorgung in
den Regionen mitbestimmen, ohne jedoch eine finanzielle
Mitverantwortung für ihre Entscheidungen tragen zu müssen. "Hierdurch
könnte eine regionale Planung entstehen, die an dem Bedarf vorbeigeht
und Überversorgungen möglich macht. Für die gesetzlichen
Krankenkassen und ihre Versicherten könnte das letztlich teuer
werden", warnt Heinz Kaltenbach.

Die offizielle Stellungnahme des BKK Bundesverbandes zum
Referentenentwurf des Versorgungsgesetzes finden Sie unter folgendem
Link: www.bkk.de/presse-politik/politik/stellungnahmen/

Weitere Informationen, einen Antrag auf Mitgliedschaft sowie
Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz nach Kassenschließung
und die Telefonnummern der Hotline für alle CITY BKK-Versicherten
finden Sie unter www.bkk.de/Versicherte .

Seit über 200 Jahren versichern und versorgen
Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen - von der
Verkäuferin über den Monteur und kaufmännischen Angestellten bis zur
Leitungsebene. Seit der Einführung des Kassenwahlrechts haben sich
immer mehr Menschen für die BKK entschieden. Über 13 Millionen
Menschen, einschließlich der Familienversicherten, werden heute von
120 Betriebskrankenkassen versorgt.



Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Röder,
BKK Bundesverband GbR, Büro Berlin, Albrechtstraße 10 c, 10117 Berlin
Telefon: 030 22312-121, Telefax: 030 22312-129, E-Mail:
presse(at)bkk-bv.de
BKK Bundesverband GbR, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen,
Internet-Adresse: www.bkk.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Westfälische (Bielefeld): Gröhe geht von Rheinische Post: WestLB verzichtet bis Ende 2012 auf betriebsbesdingte Kündigungen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.06.2011 - 10:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 433210
Anzahl Zeichen: 4802

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Versorgungsgesetz: BKK Bundesverband begrüßt die gesetzliche Stärkung des freien Wahlrechts nach Kassenschließung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BKK Bundesverband GbR (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BKK Bundesverband GbR