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DGAP-News: Business Media China AG: Veröffentlichung nach§37q Abs.2 Satz 1 WpHG

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(firmenpresse) - DGAP-News: Business Media China AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Business Media China AG: Veröffentlichung nach§37q Abs.2 Satz 1 WpHG

30.06.2011 / 14:30

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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Business Media China AG,
Stuttgart, jeweils zum Abschlussstichtag 31.12.2009 fehlerhaft sind:

1) Der Konzernabschluss nach IFRS und der handelsrechtliche Jahresabschluss
jeweils zum 31. Dezember 2009 der Business Media China AG wurden unter der
Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zum Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung konnte die Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht
unterstellt werden, da das Unternehmen nichtüber die notwendigen
finanziellen Mittel und Finanzierungsquellen verfügte, den Geschäftsbetrieb
aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund sind in der (Konzern-) Bilanz
Liquidations- und nicht Fortführungswerte anzusetzen. Damit wird gegen IAS
1.25f. bzw.§252 (1) Nr. 2 HGB verstoßen.

2) Die zum 31. Dezember 2009 im Konzern- und Jahresabschluss
ergebniswirksam erfasste Forderung aus einem Factoring-Vertrag in Höhe von
3,8 Mio. EUR bzw. 4,0 Mio. EUR erfüllt nicht die Ansatzvoraussetzungen des
IAS 37.31f. bzw. des§252 (1) Nr. 4 HGB. Dadurch wurden der (Konzern-)
Jahresüberschuss und das(Konzern) Eigenkapital zum 31. Dezember 2009 um 3,8
Mio. EUR bzw. 4,0 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Dies verstößt gegen IAS
37.31-35 bzw.§252 (1)Nr. 4 HGB.


Ende der Corporate News

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130319 30.06.2011

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Datum: 30.06.2011 - 14:30 Uhr
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