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Öffentliche Hand in der Zwickmühle: Vergaberecht behindert nachhaltigen Einkauf des Staates - Herstellungsbedingungen häufig ein Schwarzes Loch

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(firmenpresse) - Düsseldorf/Bonn/Berlin - Öffentliche Auftraggeber gehören traditionellzu den größten
Nachfragern in Europa. Ihre Investitionen belaufen sich auf rund 17 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union. Durch einen strategischen Einkauf können
sie Einfluss auf den Markt nehmen. Sie können Anreize dafür schaffen, dass
Unternehmen ihr Management umstellen. Wie weit dieser Gedanke reicht, hat die
Europäische Kommission in ihrem neuen Leitfaden „Social Buying" beschrieben:
„Öffentliche Auftraggeber können mittels kluger Beschaffungsstrategien
Beschäftigungschancen, menschenwürdige Arbeit, soziale Eingliederung, Barrierefreiheit,
fairen Handel und die umfassendere Einhaltung von Sozialstandards fördern."


Der Leitfaden wurde Anfang des Jahres veröffentlicht. „Ein funktionierender Einkauf, der
auch immun gegen Korruption sein muss, braucht klare Kriterien, nach denen er Aufträge
vergibt. Niemand darf unter der Hand einen Vorteil erlangen, auf den kein rechtlich
begründeter Anspruch besteht. Also ist eine feste Verankerung im Gesetz nötig; bloße
Leitfäden reichen nicht aus. Und genau bei diesem Punkt offenbart sich die Zwickmühle, in
der die öffentliche Beschaffung aktuell steckt: Denn die Vergabekammern des
Bundeskartellamtes und die höchstrichterliche Rechtsprechung in den letzten Jahren
propagieren immer wieder, dass das Vergaberecht eben gerade nicht politischen Zwecken
zu dienen hat, sondern der Wirtschaftlichkeit und dem Wettbewerb im Sinne des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auch das BMWi sperrt sich, die Realisierung
des politischen Willens im Vergaberecht möglich zu machen. Der Wettbewerb im Sinne
eines Vergleichs der Qualität und des Preises stehen im Vordergrund, und weniger die Art,
wie die Leistung zustande kommt", so Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des
Beschaffungsamtes in Bonn http://www.bescha.bund.de/, gegenüber Service Insiders.






Überprüfung der Lieferkette auf Nachhaltigkeit

Das zentrale Mittel für Nachhaltigkeitskriterien sei eine Vervollständigung des GWB,
genauer des Paragrafen 97. Es wäre nicht die erste Ergänzung, um soziale und
ökologische Aspekte zu berücksichtigen. „Bereits seit der Gesetzesnovelle von 2009
können solche Anforderungen in Ausschreibungen angewandt werden. Allerdings muss
jedes Kriterium sachlich durch die Besonderheiten des Ausschreibungsgegenstandes
gerechtfertigt sein. Für ökologische Kriterien ist dies durchaus machbar. Sie können in die
Leistungsbeschreibungen aufgenommen werden - zum Beispiel, wenn energieeffiziente
Computer bestellt werden. Anders sieht es bei sozialen Anforderungen aus. Produkte sind
oft das Ergebnis eines langen Produktionsprozesses mit einer unübersichtlichen
Lieferkette. Die Herstellungsphase ist für die Beschaffer oft ein schwarzes Loch: Wie soll
man herausfinden, wie und von wem der Stoff für die Uniformen der Bundespolizei gewebt
wurde, ob nicht doch Kinderarbeit im Spiel war", fragt sich Tiedtke.


Tepco geeignet zur Bewältigung von ökologischen und sozialen Risiken?

Eine Lösung sei, die sozialen Anforderungen in die Eignungskriterien zu verlagern - dem
zweiten Vergabe-Aspekt neben den Leistungskriterien. Unter den Eignungskriterien fallen
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit - und damit auch Gesetzestreue.
„Genau diese Kriterien können jedoch nur starr angewendet werden im Sinne einer Ja-
Nein-Entscheidung. Eine wertende Entscheidung, welcher Anbieter geeigneter ist, ist
vergaberechtlich verboten", weiß Tiedtke. Hier sei nun der Gesetzgeber gefragt: „In den
Eignungskriterien braucht es mehr Flexibilität und Skalierbarkeit. Es muss ein Wettbewerb
in Gang gesetzt werden, in dem Unternehmen nicht nur in der Leistung konkurrieren,
sondern auch in der Art, wie die Leistung zustande kommt. Ein Wettbewerb, bei dem
neben ‚best practice‘ auch ‚best skills‘ betrachtet werden. Um es an einem Beispiel konkret
zu erläutern: Auf die japanische Nuklear-Katastrophe bezogen, stellt sich die Frage: In wie
weit hat die japanische Firma Tepco neben ihrer Leistungsfähigkeit, Atomstrom zu
produzieren, auch die Eignung, die damit verbundenen ökologischen und sozialen Risiken
zu bewältigen? Es reicht nicht mehr aus, nur auf produktbezogene Leistungskriterien zu
achten. Wenn Nachhaltigkeitskriterien wirksam erfüllt werden sollen, braucht es mehr.
Verantwortlich ist hierfür das Wirtschaftsministerium. Die Frage ist nur, ob sich dort jemand
der Sache annimmt", fordert der Chef des Beschaffungsamtes.

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Datum: 05.07.2011 - 20:33 Uhr
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