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BRÜDERLE zum Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages (31.08.2011)

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BRÜDERLE zum Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages (31.08.2011)

(pressrelations) - BERGISCH GLADBACH. Zum Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages bei der Eurostabilisierung erklärte der Vorsitzende Rainer BRÜDERLE vor Medienvertretern:

Für die FDP-Fraktion ist unabdingbar, dass die Kontrollrechte des Parlaments nicht nur gewahrt, sondern gestärkt werden. Bisher mussten sich die Finanzminister bemühen, ein Einvernehmen zu erreichen. Und wenn es nicht erreicht wurde, konnten sie auch eigenständig entscheiden. Zukünftig soll nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion gelten, dass ausschließlich nach einem Beschluss des Bundestages eine solche Entscheidung getroffen werden kann. Wenn der Bundestag solche Beschlüsse nicht gefasst hat, sind die Vertreter Deutschlands in den Gremien nicht zuständig oder müssen mit "Nein" stimmen. Auch eine Enthaltung soll nicht mehr möglich sein. Damit sind die Rechte des Deutschen Bundestages und des Parlaments gestärkt. Das ist für die FDP-Fraktion eine durch Beschluss klar untermauerte Position.

Darüber hinaus haben wir bekräftigt, dass wir Eurobonds ablehnen, weil sie falsche Signale setzen. Sie würde den bisherigen Zinsmechanismus außer Kraft setzen. Außerdem würde der Druck nicht aufrechterhalten werden, die Haushalte auszugleichen. Dies führt zu Verzerrungen und Ausweichreaktionen, die eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und das Umsetzen von Strukturreformen hinauszögern würde.

Damit haben wir nach einer engagierten Diskussion eine ganz klare Position bezogen. Die wird auch für unsere weitere Arbeit bindend sein.

Frage nach der Delegation der Rechte des Bundestages an den Haushaltsausschuss.

Der Bundestag entscheidet. Er kann, wenn er will, auf Gremien delegieren, wie er es heute bei anderen Entscheidungsmechanismen auch kann. Aber das entscheidet der Bundestag und niemand anders. Und deshalb sind seine Rechte dadurch deutlich stärker als bisher.

Frage nach Zustimmung der Kanzlerin





Wir sind die Bundestagsfraktion der Freien Demokratischen Partei und kein Abnickverein. Wir treffen eigenständige Entscheidungen. Das ist ein Beschluss der Fraktion. Wenn man unsere Zustimmung haben möchte, dann müssen unsere Beschlüsse Eingang finden.


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Datum: 31.08.2011 - 11:15 Uhr
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