(ots) - Die Parteien im Bundestag haben sich in den
letzten Jahrzehnten über alles Mögliche entzweit. In einem Punkt
herrschte allerdings stets Konsens: beim Wahlrecht. Dieser Konsens
bildet gewissermaßen die Basis der Demokratie. Denn ohne ein
parteienübergreifendes Einvernehmen über das Zustandekommen der
Volksvertretungen steht die Legitimation der demokratischen
Verfasstheit des Staates infrage. Die schwarz-gelbe Koalition
verschleudert gerade dieses zentrale Gut. Das neue Wahlrecht kam
gestern im Bundestag nur mit den Stimmen von Union und FDP zustande.
Dabei hatten die Akteure viel Zeit, um eine einvernehmliche Lösung
der zweifellos schwierigen Materie zu finden. Nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts insgesamt drei Jahre. Vielleicht war das
ein Fehler. Denn offenbar hat dies einer Verhärtung der Fronten Tür
und Tor geöffnet. Vieles spricht dafür, dass es Karlsruhe nun erneut
richten muss. Denn die Möglichkeit, dass eine Partei weniger Sitze
bekommt, wenn sie besonders viele Zweitstimmen auf sich vereinigen
kann, dieses von den obersten Richtern beanstandete "negative
Stimmengewicht", ist auch mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz nicht
aus der Welt. Und eine neue Ungereimtheit kommt hinzu. Entscheidend
für die Zahl der Mandate aus einem Bundesland soll künftig auch die
dortige Wahlbeteiligung sein. Das ist fragwürdig. Ein zweites Mal
wird sich das Bundesverfassungsgericht nicht auf der Nase herumtanzen
lassen. Geht die Opposition wie angekündigt den Klageweg, ist mit
klaren Vorgaben für ein verfassungsfestes Wahlrecht zu rechnen. Für
Schwarz-Gelb wäre das ein Blamage.
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