(ots) - Der britische Forscher Alec Jeffreys stieß 1984
durch Zufall auf die Möglichkeiten des genetischen Fingerabdrucks.
Mit der Nutzung von Körperzellen als Indiz vermittelte er Fahndern in
aller Welt Waffengleichheit im Kampf gegen die Kriminalität. Sie
können erstmals die Anwesenheit eines Täters am Tatort und zur
Tatzeit unabhängig von labilen Zeugenaussagen belegen. Sie können
selbst Jahrzehnte alte Morde klären. Können? Ja. Dürfen? Das ist eine
andere, politische Frage. So gilt bei uns der eherne Grundsatz, dass
der einmal Freigesprochene kein zweites Mal wegen derselben Tat vor
Gericht gestellt werden darf. Auch dann nicht, wenn ihm mit der jetzt
möglichen DNA-Analyse die Tat nachgewiesen werden kann. Er ist
faktisch schuldig - und bleibt dennoch ungeschoren. Liegen
Wissenschaftler des BKA mit der Prognose richtig, dass im genetischen
Aufbau eines Blutstropfens bald auch das Aussehen seines Trägers
erkannt werden kann, wird sich der Streit um Machbares und Erlaubtes
zuspitzen. Eine so weit gehende Gen-Analyse verbietet das deutsche
Recht. Richtig, würden wir heute sagen: Gene sind der persönliche
Lebensbaustein. Jede Gen-Analyse darf nur mit der Zustimmung der
Person angelegt werden. Doch gilt das auch, wenn ein gefährlicher,
brutaler Serienmörder nur über diese Methode zu ermitteln und zu
fassen ist? Es wird ein Grundsatzstreit sein.
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