(ots) - Die frühere schwarz-gelbe NRW-Landesregierung
hat sich bei ihrer Verwaltungsreform nicht mit Ruhm bekleckert. Vor
wenigen Wochen erst entschied das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig, dass die Reform in zentralen Punkten rechtswidrig war. Denn
rund 2.000 zumeist einfache Beamte wurden seinerzeit in einer
Nacht-und-Nebel-Aktion ohne Anhörung an andere Dienststellen
versetzt. Sie mussten dadurch erhebliche Nachteile in Kauf nehmen. Es
gibt aber auch noch ganz andere Fälle. Hochrangige Staatsdiener aus
dem NRW-Justizministerium haben die Reform zum Anlass genommen, um
sich frühzeitig aus dem Dienst zu verabschieden. Selbst wenn der
letzte Nachweis fehlt, dass dabei rechtlichen Vorschriften umgangen
wurden, so hat das Ganze doch ein ziemliches Geschmäckle. Die
cleveren Männer aus der Ministerialbürokratie haben offensichtlich
die Auflösung einer ganz anderen Behörde dazu benutzt, um selbst
schleunigst vom Hof zu reiten. Dreist und unverfroren erscheint in
diesem Zusammenhang auch die Aussage des Justizministeriums, dem Land
NRW sei durch den frühzeitigen Ausstieg der Beamten "kein Schaden"
entstanden. Den Schaden haben alle Bürger. Es wird höchste Zeit, dass
sich der Landesrechnungshof der Sache annimmt.
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