PresseKat - Firmengründung in der Ukraine… Wie geht das?

Firmengründung in der Ukraine… Wie geht das?

ID: 66723

Ablauf und Fakten für eine Unternehmensgründung in der Ukraine.

(firmenpresse) -
In der Ukraine können sowohl ausländische Privatpersonen sowie juristische Personen eine Firma ohne Einschränkungen gründen.

Zur Auswahl stehen einige Rechtsformen, die sich jedoch auf wenige “brauchbare” beschränken lassen. Dabei sind drei Grundarten zu unterscheiden:

oRepräsentanz,
ojuristische Person und
oVertrag über gemeinsame Tätigkeit.

Eine Repräsentanz handelt grundsätzlich im Namen der„Muttergesellschaft“. Die juristische Person hingegen, ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Die Praxis zeigt, dass insbesondere die GmbH (TOV), wegen ihrer gut geregelten rechtlichen Verbindlichkeiten und der beschränkten Kapitalhaftung die meist verbreitete Rechtsform ist.

Im Allgemeinen sind folgende Kapitalgesellschaften als Rechtsform in Betracht zu ziehen:

Aktiengesellschaft (VAT & ZAT)

Hierbei wird zwischen einer offenen und einer geschlossenen Aktiengesellschaft unterschieden.

Bei einer offenen Aktiengesellschaft (VAT), werden die Aktien öffentlich gezeichnet und an der Börse gehandelt. Über die Aktien kann generell ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter verfügt werden.

Bei Gründung einer geschlossenen Aktiengesellschaft (ZAT) stehen Aktien ausschließlich den Gesellschaftsgründern zu und sind deshalb nicht frei zu zeichnen. Den verbleibenden Aktionären stehen hierbei Vorkaufsrechte bei Anteilsverkäufen zu.

Eine AG besitzt die Satzung als einziges Gründungsdokument. Bei Gründung durch mehrere Gesellschafter, ist ferner noch ein Gründungsbeschluss zu verfassen. Wenn die Gründung von einer Privatperson veranlasst wird, muss der Gründungsbeschluss zusätzlich notariell beglaubigt werden. Mit etwa 8-10 Wochen für die Gründung einer ZAT und mit 15-19 Wochen für eine VAT muss gerechnet werden.

Das Stammkapital einer Aktiengesellschaft sind die Einlagen der Aktionäre und muss mindestens 1250 Mal dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen, das sind etwa




93.750 EUR (Stand August 2008).

Die Aktienemissionen müssen bei der Wertpapierkommision festgelegt werden.
25 % des Stammkapitals müssen über einen Zeitraum von 2 Jahren von den Gründern gehalten werden. Bei der Gründungsversammlung einer AG müssen bereits mindestens 30 % des Aktiennennwertes der gezeichneten Aktien eingezahlt sein.

Zum Zeitpunkt der Gründung, müssen bei beiden Formen einer AG, sowohl bei der offenen, als auch bei der geschlossenen(alle Aktien wurden bereits unter den Gesellschaftern verteilt), mindestens 50% des Aktiennennwertes eingezahlt sein.

Es gibt weiterhin die Möglichkeit, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben.


Der Oberste Gerichtshof der Ukraine hat ein Gesetz zu Aktiengesellschaften verabschiedet, welches am 30.04.2009 in Kraft tritt. Dieses Gesetz enthält folgende Neuerungen:

- Zwei neue Arten von AG’ s werden eingeführt, private und öffentliche
- Die Gesamtzahl der Aktionäre in einer privaten AG darf nicht mehr als 100 betragen; eine öffentlichen AG hingegen hat mehr als 100 Aktionäre;
- Die Anteile einer privaten AG werden ausschließlich nicht öffentlich ausgegeben, wohingegen bei einer öffentlichen AG die Anteile sowohl öffentlich, also auch nicht öffentlich angeboten werden können;
- Eine öffentliche AG muss bei mindestens einer Wertpapierbörse registriert sein.


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (TOV)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in der Ukraine recht ausführlich geregelt und ähnelt, mit wenigen Ausnahmen, dem deutschen Regelwerk. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (TOV) hat ein Mindestsatzungskapital in Höhe von 100 Mindestlöhnen. Dieser lag im August 2008 bei 525 UAH. Multipliziert ergibt das etwa 7.500 EUR (August 2008). Die Höhe des Stammkapitals wird in der Satzung zur Gründung festgelegt. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen 50 % des Stammkapitals eingezahlt sein. Die Zahlung des noch ausstehenden Betrags, muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Die Gesellschaft haftet ausschließlich mit dem Vermögen der Gesellschaft. Natürliche und juristische Personen sind haftungsrechtlich gleichgestellte Gesellschafter.

Für eine Verminderung der Höhe des Stammkapitals einer TOV, muss ein Gesellschaftsbeschluss gefasst werden. Dieser tritt rechtlich gesehen, frühestens nach drei Monaten nach seiner Inskription in das staatliche Register und seiner formgültigen Bekanntmachung in Kraft.

Alle Gesellschafter sind berechtigt, ihre Gesellschaftsanteile an die anderen Gesellschafter zu veräußern. Dieses kann jedoch in der Satzung speziell geregelt werden. Die Gesellschafter haben prinzipiell ein Vorkaufsrecht und können jederzeit aus der Gesellschaft ausscheiden.

Eine Gesellschafterversammlung muss mindestens zweimal pro Jahr einberufen werden, falls nicht anderweitig in der Satzung vorgesehen. Sie ist nur dann beschlussfähig, wenn mehr als 60% des Satzungskapitals präsent sind.

Die Geschäftsführung kann aus einer Person (Direktor) oder mehreren Personen, als Direktorenrat, zusammensetzen. Die Geschäftsleitung muss nicht zwingend aus Gesellschaftern, sondern kann auch aus Nicht - Gesellschaftern bestehen.

Die Geschäftsführung wird durch die Gesellschafterversammlung ernannt. Jene übernimmt die operative Tätigkeit, insofern diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung fällt. Das ukrainische Recht sieht die Bildung einer Revisionskommission vor, welche ein dauerhaftes Organ in einer TOV darstellt und die Finanz- und Wirtschaftstätigkeit der Geschäftsführung überwachen soll.


Zu Fragen über die Rechtsform einer Repräsentanz oder eines Vertrages über die gemeinsame Tätigkeit, wird hier aus Platzgründen nicht weiter eingegangen. Bei weiteren Fragen bitte an paj(at)j-l.com.ua wenden.

In der Praxis übernimmt meist eine Rechtsanwaltsgesellschaft die Registrierung einer neuen Gesellschaft in der Ukraine. Damit ist der erste Schritt nach der Rechtsformberatung, meist eine beglaubigte Vollmacht zur Gründung einer Gesellschaftsniederlassung in der Ukraine.

Anschließend muss ein Firmenname reserviert werden. Ein weiterer Schritt, ist die Wahl einer geeigneten Bank. Eine Bank wird benötigt, um ein temporäres Konto zu eröffnen, auf welchem das Stammkapital eingezahlt wird. Meist arbeitet die neu gegründete Firma dann weiterhin mit dieser Bank zusammen. Das temporäre Konto wird dann in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt.

Die mit der Registrierung beauftragte Rechtsanwaltsgesellschaft legt den Kunden im Regelfall einen zweisprachigen Satzungsvorschlag vor und bereitet eine Gründungsschließung vor.

Hierbei muss ein Direktor ernannt werden. Dieser benötigt bereits zum Zeitpunkt der Registrierung eine Arbeitserlaubnis. Als Ausländer erhält man jedoch nur dann eine Arbeitserlaubnis, wenn eine bestehende ukrainische Firma eine Anfrage zur Beschäftigung an die Meldebehörden richtet. Es ergibt sich eine Zwickmühle,
wenn eine ausländische Gesellschaft oder Person eine Firma gründen möchte und weder über einen ukrainischen Direktor verfügt, noch eine ausländische Person mit ukrainischer Arbeitserlaubnis zur Seite hat. In diesem Fall übernimmt die Rechtsanwaltsgesellschaft zeitweilig den Posten des Direktors bis eine Arbeitserlaubnis vorliegt, bzw. ein ukrainischer Staatsbürger eingestellt werden kann.

Nach Zustimmung der Gründer zur Satzung, dem Eingang des Stammkapitals von mindestens 50% und beglaubigter Vollmacht, kann die Anwaltsgesellschaft mit der Registrierung beginnen. Der Entstehungszeitpunkt einer Gesellschaft ist die staatliche Registrierung. Hierbei erfolgt diese am Sitz der juristischen Person durch staatliche Registratoren bei Stadt- und Bezirksverwaltung. Nach kurzer Zeit, etwa einer Woche, ist die TOV gegründet. Der Gründungsprozess ist damit jedoch nicht abgeschlossen, sondern geht bei folgenden Stellen weiter.

1.Amt für Statistik
2.Rentenfonds
3.Arbeitsamt
4.Unfallversicherungsfond
5.Arbeitsunfähigkeitsfonds
6.Einholen einer Genehmigung für Stempel- und Siegelanfertigung
7.Registrierung beim Finanzamt.
8.Einholung von Steuergenehmigungen beim Finanzamt zur Nutzung des Bankkontos.
9.Unterlagenerstellung und Registrierung beim Zollamt.

Für eine komplette Registrierung einer GmbH (TOV), muss mit etwa 3-5 Wochen gerechnet werden.

Die Registrierung wird in das einheitliche Staatsregister für juristische Personen und Privatunternehmer eingetragen, welches öffentlich zugängig ist. Die Gründer bzw. deren Vertreter erhalten eine Registrierungsurkunde.


Bei Anfragen zur Handhabung einer Firmengründung in der Ukraine:
Patrick Jung
paj(at)j-l.com.ua
www.j-l.com.ua
Lviv, Ukraine

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

J&L ist ein dänisch geführtes Unternehmen mit derzeit 21 Mitarbeitern, das Unternehmen in der Westukraine mit spezialisierten:

 Rechtsanwälten,
 Finanzbuchhaltern,
 Steuerberatern,
 Zollagenten,
 Personalfachleuten,
 Immobilienfachleuten (Staatl. geprüfter Gutachter)

ca. 80 Unternehmen aus der EU unterstützt (s. Referenzliste)

(Sprachen: Dänisch, Deutsch, Englisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch)

J&L begleitet Projekte bei:

Business Start-up
 Gewerbeanmeldung und Rechtsformberatung
 Flat- Rate Firmenregistrierung
 Büroservice für den Start in Lviv
 Markt-, Zulieferer-, Standortanalysen

Rechtsberatung (5 Rechtsanwälte)
 Handels- und Gesellschaftsrecht
 Immobilien- und Baurecht
 Handelsrechtsstreitigkeiten
 Steuerrecht
 M&A
 Arbeitsrecht
 Landwirtschaftsrecht

Accounting (8 Finanz- und Steuerberater)
 Finanzprüfung (Due Diligence) bei M&A
 Buchführung nach nationalen und internationalen Standart (IFRS)
 Lohnbuchhaltung
 Finanzbuchhaltung
 Steuerbuchhaltung
 Reportwesen (IAS, GAAP, NAS) nach Kundenvorgaben
 Steuerrechnungslegung und Berichtaufstellung
 Gewinnsteuer
 Mehrwertsteuer
 Lohnsteuer
 Alle weiteren verpflichtende Berichte für die ukrainischen Behörden
 Auswahlberatung und Implementierung von geeigneter Buchhaltungssoftware
 Steuer- und Buchführungsanalysen für geplante Transaktionen


Steuerberatung (8 Finanz- und Steuerberater)
 Unternehmenssteuerplanung (Gewinntransferoptimierung, Kostenanerkennung)
 UST- Planung
 Buchhaltungsprüfung vor Steuerinspektionsüberprüfung
 Feststellung, Einschätzung und Verringerung von Steuerrisiken
 Allgemeine und Fallspezifische Steuerberatung
 Transaktionsbesteuerung
 Rechtsbeistand bei Steuerrechtsstreitigkeiten
 Steuerplanung für Privatpersonen

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 Bau und Umbaugenehmigungsassistenz
 Immobilienbewertung und Legal Due Diligence
 Gewerbeimmobilensuche
 Umbau und Bauüberwachung

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 Personalberatung bei Entlohnungs- und Vergütungsschema

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Leseranfragen:

Patrick Jung
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Sholom-Aleykhem Street, 11
Lviv, 79007, Ukraine



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Bereitgestellt von Benutzer: PatrickJung
Datum: 04.12.2008 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Patrick Jung
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Lviv Lemberg


Telefon: 00380322970597

Kategorie:

Unternehmensführung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.01.2009

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