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Licht und Schatten bei der Pflegereform / bpa: Leistungsverbesserungen sind richtig, viele Kritikpunkte bleiben

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(ots) - Zur heute vom Bundestag beschlossenen Pflegereform
zieht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) eine
gemischte Bilanz: "Wir begrüßen die Verbesserungen insbesondere für
Menschen mit dementiellen Erkrankungen, für Wohngruppen und für die
Tagespflege, sehen aber nach wie vor deutliche Kritikpunkte.

Ein Großteil der Menschen mit dementiellen Erkrankungen geht leer
aus, nur weil sie in Heimen betreut werden. Diese Pflegereform birgt
Licht und Schatten. Ein entschiedeneres Gesetz wäre möglich gewesen",
so Bernd Meurer, Präsident des bpa, zur 2. und 3. Lesung des
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) im Deutschen Bundestag.

Für den bpa ist es nicht nachvollziehbar, dass nur ambulant
versorgte Pflegebedürftige der Pflegestufen 0 bis II mehr Leistungen
erhalten sollen. Äußerst kritisch bewertet der bpa auch, dass die
Sachleistungen für Pflegebedürftige in Heimen nicht angehoben werden.
"Das ist ein fatales Signal sowohl an die 720.000 Bewohnerinnen und
Bewohner der Heime als auch an die 620.000 dort Beschäftigten", so
Meurer.

Eine nur symbolische Verbesserung ist die minimale Anhebung des
Betreuungsschlüssels bei den zusätzlichen Betreuungskräften.

Auf deutliche Kritik des bpa stößt auch die parallele Einführung
von Zeit- und Pauschalvergütungen in der häuslichen Pflege. Dieses
wird zu Kostensteigerungen und einer 'Stoppuhrpflege' führen. Für den
Pflegebedürftigen wird das System dadurch undurchsichtiger. Ca. 1
Million Pflegeverträge in Deutschland müssen geändert sowie alle
Vergütungs- und Leistungsvereinbarungen für die ca. 12.000
Pflegedienste neu verhandelt werden.

Als Anschlag auf den Wettbewerb und die Träger bewertet der bpa
allerdings die verfehlte Korrektur der Rechtsprechung des
Bundessozialgerichtes (BSG) zur Vergütungsfindung und zu den




Investitionskosten. Warum der Gesetzgeber die Rückkehr zum
Selbstkostendeckungsprinzip beschließt, ist völlig unverständlich.

Denn das Selbstkostendeckungsprinzip wurde mit der Einführung der
Pflegeversicherung abgeschafft, weil es letztlich zu höheren Kosten
für die Pflegebedürftigen und die Sozialhilfeträger und zu noch mehr
Bürokratie und Rechtunsicherheit für die Einrichtungsträger führt.

Dazu Bernd Meurer: "Diese Regelung ist der Abschied von Markt und
Wettbewerb und sie legt die Axt an die Wurzel von mindestens über die
Hälfte der Pflegeeinrichtungen. Aber anstatt die Pflegeeinrichtungen
für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu belohnen und
für eine Klarstellung der unsäglichen BSG-Entscheidungen zu sorgen,
wird die Existenz der Pflegeeinrichtungen aufs Spiel gesetzt. Wir
hatten vom liberalen Bundesgesundheitsminister eine
marktorientiertere Regelung erwartet."

Weiter fordert Meurer: "Auch bei den Investitionskosten werden die
Pflegeeinrichtungen im Regen stehen gelassen. Wir befürchten, dass
dem Gesetzgeber die Konsequenzen dieser Urteile nicht deutlich sind.
Wir brauchen hier eine schnelle bundesgesetzliche Klarstellung, die
noch dieses Jahr in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren erfolgen
muss."



Pressekontakt:
Herbert Mauel, Geschäftsführer, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.:
(030) 30 87 88 60.


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Datum: 29.06.2012 - 13:52 Uhr
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