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Mehrheit der Haushaltsgerätehersteller verweigert Angaben zu Energieeffizienz und Stromverbrauch auf der IFA

ID: 711488

(ots) - Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe kritisiert Siemens, Liebherr, Bosch, Samsung,
Panasonic, Gorenje und Haier für Nichtkennzeichnung ihrer Produkte
mit energieverbrauchsrelevanten Informationen auf der weltweit
größten Messe für Haushaltsgeräte IFA in Berlin - Hersteller sind
gesetzlich zur Auszeichnung verpflichtet - Nur Miele, AEG,
ElectronicPartner und Electrolux informieren korrekt über
Energieverbrauch und -effizienz ihrer Produkte

Zum Auftakt der heute beginnenden Internationalen Funkausstellung
IFA in Berlin hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) die Mehrheit
der Hersteller von Haushaltsgroßgeräten erneut stark für die fehlende
Kennzeichnung zu Energieverbrauch und Energieeffizienz kritisiert.
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation wirft den Unternehmen
Siemens, Liebherr, Bosch, Samsung, Panasonic, Gorenje und Haier vor,
gegen deutsches und europäisches Klimaschutzrecht zu verstoßen.
Entgegen der gesetzlichen Pflicht, präsentieren die genannten
Hersteller ihre Geräte auf der IFA ohne energieverbrauchsrelevante
Informationen. Nachdem sie im vergangenen Jahr von der DUH abgemahnt
wurden, kennzeichnen in diesem Jahr zumindest die Unternehmen
Electrolux, AEG, ElectronicPartner und Miele ihre ausgestellten
Geräte korrekt.

"Dass deutsche Schwergewichte unter den Haushaltsgeräteherstellern
zwischenzeitlich vor Gericht dafür kämpfen, die Angaben über
Energieeffizienz und Stromverbrauch verweigern zu dürfen, zeigt das
ehrliche Desinteresse dieser Firmen am Klimaschutz", sagt Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Dabei ist die Begründung, die
Geräte würden auf der Messe nicht verkauft, mehr als fadenscheinig.
Wo wenn nicht auf der IFA kann sich der interessierte Konsument über
die Produktneuerscheinungen informieren? Angesichts steigender




Strompreise ist die Angabe zu Energieeffizienz von zentraler
Bedeutung."

Bereits im vergangenen Jahr hatte die DUH die IFA-Aussteller
aufgefordert, die präsentierten Kühlschränke, Waschmaschinen und
Wäschetrockner mit den gesetzlich vorgeschriebenen Energieetiketten
zu versehen. Nach den bestehenden
Energieverbrauchskennzeichnungsvorschriften müssen
Haushaltsgroßgeräte, die für den Endverbraucher ausgestellt werden,
mit dem bunten Energielabel von der Skala grün (hoch effizient) bis
rot (nicht effizient) sowie Angaben zum Stromverbrauch gekennzeichnet
sein.

Weil bis auf ein Unternehmen kein deutscher Hersteller bereit war,
zukünftig die korrekte Kennzeichnung zu erklären, hatte die DUH
Klagen wegen der nicht erfolgten Energieeffizienzkennzeichnung auf
der IFA 2011 gegen diese Unternehmen eingereicht. In erster Instanz
erhielt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegenüber den
Herstellern Liebherr und Miele recht. Besonders ärgerlich ist aus
Sicht der DUH das Verhalten des Herstellers Haier, der sich ihr
gegenüber im letzten Jahr mit einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung verpflichtet hatte, die Kennzeichnungspflicht
zukünftig einzuhalten. Nachdem Haier auch auf der IFA 2012 seine
Geräte nicht korrekt kennzeichnet, fordert die DUH nun eine
Konventionalstrafe.

Allein im vergangenen Jahr besuchten mehr als 100.000 Konsumenten
die IFA. Dass auf der Internationalen Funkausstellung keine Geräte
gekauft werden können, ist nach Ansicht der DUH rechtlich
unerheblich, da die Messe mit ihrem breiten Produktangebot neuester
Entwicklungen dem Besucher eine Vorentscheidung beim Kauf ermöglicht.
Für diesen sind die jeweiligen Energieverbrauchsinformationen
unverzichtbar. "Nach der für die IFA 2011 geltenden Rechtslage der
EnVKV ist die Pflicht der Hersteller von Haushaltsgeräten, die solche
auf dieser Verbrauchermesse ausstellen, eindeutig", so Rechtsanwalt
Roland Demleitner, der die DUH in den Unterlassungsklageverfahren
gegen die Hersteller vertritt. "Gleichzeitig ist die Haltung einiger
Hersteller aus Verbraucherschutzgesichtspunkten völlig
unverständlich, da sie den Käuferinnen und Käufern durch ihre
Verweigerungshaltung wichtige Informationen zum Energieverbrauch
schlichtweg vorenthalten."

Die DUH setzte sich in erster Instanz bislang in zwei Verfahren
gegen die beiden Hersteller Liebherr sowie Miele mit ihrer
Rechtsauffassung durch. Die Landgerichte Bielefeld und Ravensburg
kamen zu dem Schluss, dass den Besucherinnen und Besuchern der IFA
die für eine Kaufentscheidung wichtigen Informationen über
Energieeffizienz und andere Ressourcen verbrauchende Informationen
der dort präsentierten Geräte nicht vorenthalten werden dürfen. Beide
Haushaltsgerätehersteller haben Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Vier weitere Verfahren gegen Aussteller des letzten Jahres stehen
noch zur Entscheidung aus.

"Die Aussteller der Internationalen Funkausstellung IFA in Berlin
werben mit hoch effizienten Produktneuheiten. Es ist unverständlich,
warum dieser Wettbewerbsvorteil nicht genutzt wird und die Produkte
für den Verbraucher nicht sichtbar gekennzeichnet werden. Immerhin
ist das auch die Absicht des Gesetzgebers", so Agnes Sauter, Leiterin
der Abteilung für Verbraucherschutz der DUH.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, E-Mail:
resch(at)duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz, Fritz-Reichle-Ring 4, 78315
Radolfzell, Tel.: 07732 9995 0, E-Mail: sauter(at)duh.de

Roland Demleitner, Rechtsanwalt, Rheinstrasse 11 , 65549 Limburg,
Tel.: 06431 77 80 790, E-Mail: rs(at)roland-demleitner.de

Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009,
E-Mail: eckold(at)duh.de


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Datum: 31.08.2012 - 13:54 Uhr
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