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DGAP-News: BEBRA Biogas: Hygienisierung inklusive: Einsatz von pflanzlichen Bioabfällen in BEBRA-Anlagen nach neuer Bioabfallverordnung möglich

ID: 748604

(firmenpresse) - DGAP-News: Bebra Biogas Holding AG / Schlagwort(e):
Produkteinführung/Stellungnahme
BEBRA Biogas: Hygienisierung inklusive: Einsatz von pflanzlichen
Bioabfällen in BEBRA-Anlagen nach neuer Bioabfallverordnung möglich

24.10.2012 / 11:11

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Hamburg, 24. Oktober 2012: Die BEBRA Biogas Gruppe aus Hamburg baut als
eines der wenigen Unternehmen in Deutschland Biogasanlagen mit thermophilen
Verfahren. Mit der Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV,
Verordnungüber die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden), hat der Gesetzgeber
die thermophile Biogasvergärung als Verfahren zugelassen, mit dem
biologische Abfälle ohne vorherige Hygienisierung zur Biogasproduktion
eingesetzt werden dürfen.

'Dank der hohen Prozesstemperatur von mehr als 50 Grad Celsius in unseren
Fermentern können wir auch pflanzliche Bioabfälle zur Erzeugung von Strom
und Wärme einsetzen, ohne diese vorher hygienisieren zu müssen', sagt Dr.
Dirk Neupert, Vorstand der BEBRA Biogas Holding AG. 'Die Hygienisierung ist
bei einer BEBRA quasi schon inklusive.' In den thermophilen BEBRA-Anlagen
lassen sich damit beispielsweise Altfette, Speisereste, Abfälle aus der
Zuckerherstellung, Trester und Glyzerin einsetzen, also Abfälle, die bei
Produzenten von Lebensmitteln und Agrarprodukten regelmäßig anfallen.

Dies bietet einen entscheidenden Vorteil für Anlagenbetreiber: Sie können
ganz auf den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRos) wie zum
Beispiel Mais verzichten oder diesen zumindest teilweise durch günstige
Bioabfälle ersetzen, und sind damit unabhängig von den stetig steigenden
Preisen für landwirtschaftliche Rohstoffe. Zudem bedeutet der Verzicht auf
nachwachsende Rohstoffe eine geringere Flächenbindung und -konkurrenz und




damit eine höhere Flexibilität für den Betreiber. Je nach Reststoff sind
auch geringere Güllemengen zur Biogasproduktion notwendig, um
beispielsweise den in der 75 kW-Klasse geforderten Gülleeinsatz von
mindestens 80 Prozent zu erreichen - das heißt eine BEBRA-Anlage ist damit
auch für Landwirte mit kleinem Viehbestand (z.B. ab 100 Kühe) finanziell
lukrativ.

Die neue Bioabfallverordnung trat am 1. Mai 2012 in Kraft und wurde
aufgrund geänderter Vorschriften des EU-Rechtsüber tierische Nebenprodukte
sowie des Düngerechts, Praxiserfahrungen seit Inkrafttreten der Verordnung
und neuer Forschungsergebnisse zur Hygienisierung von Bioabfällen
notwendig.Ãœber die BEBRA Biogas Gruppe
Die BEBRA Biogas Gruppe ist ein erfahrener Dienstleister auf dem Gebiet
Biogasanlagen, speziell dem Bau von Zwei-Stufen Kompaktanlagen für
landwirtschaftliche Betriebe und Biogasaufbereitung auf Erdgasqualität
mittels Membrantechnologie. Das Portfolio umfasst darüber hinaus die
Gärrestaufbereitung mit Ultrafiltration und Umkehrosmose. Die BEBRA Biogas
besitzt Standorte in Deutschland, Italien, Spanien und Korea.

Pressekontakt:
BEBRA Biogas Holding AG, Presse/Investor Relations, Kurze Mühren 1, 20095
Hamburg, Tel. +49-231-9982700, Fax +49-231-9982799, E-Mail:
presse(at)bebra-biogas.com, www.bebra-biogas.com

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