(ots) -
Tabakqualm ist gefährlich: Deshalb ist ein
konsequenter Nichtraucherschutz ein Gebot der Gesundheitspolitik. Die
Frage aber bleibt: Warum muss der Glimmstängel auch in ausgewiesenen
Raucherkneipen verboten werden? Der Rigorismus beim Rauchverbot weckt
Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Gesetzes.
Die
Ausnahme, private Feiern in geschlossenen Gesellschaften zu erlauben,
dürfte den Ordnungsämtern in der Praxis noch reichlich Ärger und
Arbeit bereiten. Wo fängt die Familienfeier an, und was ist, wenn zur
Gratulation unangemeldet Gäste hinzukommen? Und auch die Androhung
von Bußgeldern für ehrenamtlich tätige Vereinsvorsitzende, auf deren
Veranstaltung Teilnehmer unerlaubt zur Zigarette greifen, wird das
Brauchtum nicht beflügeln. Der Teufel steckt im Detail.
Für die Eckkneipe wird es eng, wenn die Raucher künftig
daheim bleiben. Und wenn vor der Kneipe gepafft wird, sind Konflikte
mit lärmgeplagten Anwohnern garantiert. Der Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor Tabakrauch ist notwendig. Hier hat NRW Schlupflöcher
im Gesetz geschlossen. Mit der staatlichen Bevormundung der Raucher
schießt Rot-Grün aber übers Ziel hinaus. Der Staat muss die
Nichtraucher schützen, aber er sollte die Raucher nicht umerziehen
wollen.