PresseKat - Die Worte hör ich wohl....

Die Worte hör ich wohl....

ID: 881071

(ots) - Das Bekenntnis des GKV- Spitzenverbandes (GKV-SV)
zu fairen und verlässlichen Erstattungsbetragsverhandlungen, die für
jedes Arzneimittel individuell und nicht nach einem wie auch immer
gearteten Rechenautomatisums laufen, ist erfreulich. Zweifel bestehen
aber an der Verlässlichkeit des GKV-SV, wenn er die vom
Spitzenverband mit den Herstellerverbänden abgeschlossene
Rahmenvereinbarung nach wenigen Monaten in einem zentralen Punkt neu
interpretiert. Denn der Spitzenverband fordert, das SGB V
hinsichtlich der Frage, was der Erstattungsbetrag bei der frühen
Nutzenbewertung ist, ändern zu lassen. Und dies gegen die von ihm
selbst unterzeichnete Rahmenvereinbarung zu den
Erstattungsbetragsverhandlungen. "Wir setzen das Recht um und wir
halten uns an die Rahmenvereinbarung, die auch die Unterschrift der
Vorstände des GKV Spitzenverbandes trägt. Und immerhin hat der
Spitzenverband eingeräumt, dass sich die Unternehmen an die
Rahmenvereinbarung eins zu eins halten", so Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie e.V. (BPI).

Für Fahrenkamp steht fest, "Zentrale Aussage des Spitzenverbandes
ist es, dass die überwiegende Anzahl der bewerteten Arzneimittel
einen Zusatznutzen nachweisen konnten. Damit muss nun aber auch
endlich das Gerede, dass die Pharmazeutische Industrie angeblich nur
Nachahmerprodukte auf den Markt brächte, die keinen Wert hätten,
enden. Die Unternehmen beweisen hier, in einem vom Spitzenverband
dominierten und kontrollierten Verfahren, dass sie Innovationen
hervorbringen."

Der Spitzenverband fordert weiterhin die Veröffentlichung der im
Rahmen AMNOG zwischen GKV-SV und pharmazeutischen Unternehmen
verhandelten Rabatte im Internet. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass
diese Rabatte vom Hersteller über Großhändler und Apotheker an die




Kassen und Selbstzahler zu gewähren sind. Dafür existiert in
Deutschland das bewährte System der Arzneimittelabrechnung, mit dem
diese Vorgabe erfolgreich umgesetzt wird: Die Rabatte erreichen ihre
Adressaten. In diesem System werden die Rabatte und alle
erforderlichen Abrechnungsinformationen abgebildet. "Für
weitergehende Veröffentlichungen gibt es keinen Anlass. Spannend ist
es, wie der Spitzenverband Transparenz definiert: Die Unternehmen
sollen alles offen legen, auf die Frage aber, was das Verfahren die
GKV kostet und wie viel Personal für die Bewertungen eingestellt
wurde, schweigt der Spitzenverband", erklärte Henning Fahrenkamp.



Pressekontakt:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach(at)bpi.de


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Datum: 30.05.2013 - 14:04 Uhr
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