(ots) - Wenn sich die Ärztekammer in gesundheitspolitische
Diskussionen einschaltet, dann schüttet sie gern das Kind mit dem
Bade aus. Patientenanwalt Gerald Bachinger kritisiert die
Qualitätskontrolle in den Ordinationen, für die eine Tochterfirma der
Kammer zuständig ist - und prompt fordert deren Präsident Artur
Wechselberger die Abschaffung der Patientenanwälte. Und er hat auch
schon eine alternative Idee: Das Wiener Modell, wo die Kammer
demnächst die Bevölkerung per SMS einen eigenen Ombudsmann wählen
lässt, soll den Patientenanwalt ablösen, der von der Landesregierung
bestellt (und finanziert) wird, aber weisungsfrei ist. Bleiben wir
beim Beispiel Wien: Hier wurde der Vorwurf, dass Patientenanwälte nur
Erfüllungsgehilfen der Landesregierungen sind, mit der Besetzung
durch Sigrid Pilz deutlich widerlegt. Die Grün-Politikerin hat sich
noch nie gescheut, Systemfehler der Spitalspolitik aufzuzeigen.
Ginge es den Ärzten wirklich bloß um den Patienten, könnten sie doch
eine Diskussion darüber anzetteln, ob man alle Patientenanwälte
unbefristet bestellen sollte. Aber wegen dieses Konstruktionsfehlers
gleich die gesamte Patienten-Vertretung in die Hände der Ärzte legen?
Wo das hinführen könnte, sieht man bei der Kontrolle der
Ordinationen. Diese wurde offenbar nicht nur verschleppt, sondern
teilweise auch noch dem Patientenanwalt in Rechnung gestellt. Das
sollte als abschreckendes Beispiel genügen.
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