Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie wird überarbeitet
(pressrelations) - Anlaesslich der heutigen oeffentlichen Anhoerung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzesentwurf zur Bekaempfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen erklaeren der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann und die Sprecherin der Arbeitsgruppe fuer Kultur und Medien Monika Griefahn:
Die Ergebnisse der heutigen oeffentlichen Anhoerung zum Kinderpornografiebekaempfungsgesetz belegen in aller Deutlichkeit, wie wichtig und notwendig es war, dass die SPD-Bundestagsfraktion auf der Durchfuehrung einer solchen Anhoerung zu so einem komplexen Gesetzgebungsverfahren bestanden hat. Die ueberwiegende Mehrheit der geladenen Sachverstaendigen war sich in den folgenden Punkten weitgehend einig:
1. Der wirksame Kampf gegen Kinderpornografie erfordert eine Vielzahl von Massnahmen. Fast alle meinen, in diesem Rahmen koenne die Sperrung von kinderpornografischen Internetseiten unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Massnahme sein.
2. Die Sperre koenne umgangen werden, deshalb sei es richtig, dass der Gesetzentwurf lediglich von einer Erschwerung spricht.
3. Keiner der geladenen Sachverstaendigen hat die Auffassung vertreten, dass prinzipielle Gruende von vornherein gegen Internetsperren gegen Kinderpornografie sprechen.
4. Entscheidend sei aber, dass der Gesetzentwurf bezueglich Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivitaet der Sperrungen von kinderpornografischen Inhalten auf auslaendischen Servern noch erheblich ueberarbeitet werden muss.
Fuer die SPD-Bundestagsfraktion geht es dabei vor allem um die Frage der Verhaeltnismaessigkeit der Sperrmassnahmen, also um eine Abwaegung zwischen dem Schutz gegen kinderpornografische Darstellungen und den damit verbundenen Eingriffen in Grundrechte.
Dabei hat die Anhoerung deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf noch zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen aufwirft, die wir nun im weiteren parlamentarischen Verfahren klaeren muessen.
Dies sind aus Sicht der SPD-Fraktion insbesondere die Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung anstelle einer Aenderung des Telemediengesetzes und die datenschutzrechtliche und verfahrensrechtliche Absicherung. Hierzu gehoeren aus unserer Sicht die gerichtliche Kontrolle der BKA-Sperrliste sowie die Klaerung der Problematik im Zusammenhang mit der Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehoerden. In diesen Punkten sind wir fuer Aenderungen am Gesetzentwurf. Fuer die SPD-Fraktion stellen wir in aller Deutlichkeit fest, dass wir - so wie im Uebrigen alle Sachverstaendigen - eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Straftatbestaende ablehnen.
Der wichtige Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer muessen sich nicht ausschliessen.
Dies kann aber aus unserer Sicht nur auf rechtsstaatlicher Grundlage und nicht auf der Basis von rechtlich fragwuerdigen Vertraegen zwischen dem BKA und den Internetprovidern erfolgen.
Solch weitreichende Massnahmen, und auch dies hat die Anhoerung klar bestaetigt, sind aus unserer Sicht nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage und in einem rechtsstaatlichen Verfahren denkbar und moeglich.
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