Urteilsverkündung in Sachen "Lissabon-Vertrag"
(pressrelations) - >Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage der Fraktion DIE LINKE gegen den Vertrag von Lissabon am 30. Juni 2009, 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
morgen wird der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Klage der Fraktion DIE LINKE gegen den Vertrag von Lissabon entscheiden. Im Mittelpunkt der Verfassungsbeschwerde stand das grundrechtsgleiche Recht aus Artikel 38 GG, das auf dem in Artikel 20 Abs. 1 niedergelegten Demo-kratiegebot beruht. Auch im Organstreitverfahren ging es um das Demokratieprinzip, insbesondere im Hinblick auf die im Bundestag verbleibenden Gesetzgebungsrechte und die demokratische Legitimation der EU-Gesetzgebung. Ferner wurde gerügt, dass dem Sozialstaatsprinzip nicht genüge getan ist und das Angriffskriegsverbot, insbesondere aufgrund der Aufrüstungsverpflichtung unbeachtet bleibt.
Vor Ort werden Gregor Gysi, Fraktionsvorsitzender; Diether Dehm, europapolitischer Sprecher; Monika Knoche, stellvertretende Vorsitzende und Sevim Dagdelen, immigrationspolitische Sprecherin die Urteilsverkündung verfolgen.
Für Ihre Anfragen, Interviewwünsche und Hintergrundinformationen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht Ihnen Michael Schlick, stellvertretender Pressesprecher der Fraktion, unter der Nummer 01723731355 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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