(ots) - Ein paar Pfunde abnehmen und regelmäßig Sport
treiben: Viele Deutsche nehmen sich zur Jahreswende vor, mehr für
ihre Gesundheit zu tun und melden sich in einem Fitnessstudio an.
Doch trotz der guten Vorsätze sollten die Sportwilligen vor
Vertragsabschluss einen genauen Blick in die Bedingungen werfen. "Der
Bundesgerichtshof hat die Rechte der Fitnessstudios bei den
Vertragslaufzeiten gestärkt. Die vorzeitige Kündigung ist bei fester
Laufzeit oft nur aus wichtigem Grund möglich", sagt Michael Rempel,
Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Besonders
Sportanfänger sollten eine Probezeit oder zusätzliche
Kündigungsmöglichkeiten vereinbaren, falls die Begeisterung schneller
nachlässt als gedacht.
Der Bundesgerichtshof entschied vor einigen Monaten zu Gunsten der
Fitnessstudios: Verträge mit bis zu 24 Monaten Laufzeit sind möglich.
Gleichzeitig haben die Sportler aber ein Sonderkündigungsrecht -
selbst wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag steht oder der Vertrag
dies sogar ausschließt. Das bedeutet: Sie können den Vertrag aus
wichtigem Grund kündigen, also beispielweise bei Krankheit oder
Verletzung. In solch einem Fall müssen die Sportler ein ärztliches
Attest vorlegen. "Das Attest muss keine Details enthalten. Es muss
nur daraus hervorgehen, dass das Mitglied auf Dauer oder bis zum
Vertragsende keinen Sport machen kann - aber nicht die Ursache
dafür", so R+V-Experte Rempel. Das Fitnessstudio kann auch nicht
verlangen, dass der Kunde zu einem bestimmten Arzt geht.
Gute Gründe: Schwangerschaft und Umzug
Ein weiterer Grund ist eine Schwangerschaft. Michael Rempel: "Die
werdende Mutter kann das Fitnesstudio ab einem gewissen Zeitpunkt nur
noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzen. Deshalb darf sie
kündigen. Schließlich ändert die Geburt eines Kindes die
Lebensumstände maßgeblich." Bei einem Umzug gilt: Wer das
Fitnessstudio danach nur noch unter großem Aufwand erreicht, kann in
der Regel ebenfalls kündigen.
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