(ots) - Kunstgriff in die rechtliche Mottenkiste
Es gehört sicher nicht zu den Ruhmesblättern von Daimler und
Rheinmetall, das südafrikanische Apartheid-Regime beliefert zu haben.
Und dass ein New Yorker Gericht die Klagen gegen diese Konzerne
abgewiesen hat, bedeutet nicht, dass sie nun moralisch besser
dastehen als Ford und IBM. Es wurden laut Richterin nur nicht in
ausreichendem Maße US-Interessen berührt.
Die deutschen Rüstungsschmieden können aufatmen - vorerst. Denn
sollten die US-Konzerne verurteilt werden, wird das Folgen haben,
auch über den aktuellen Fall hinaus. Geschäftsbeziehungen zu
autoritären Regierungen pflegen viele Unternehmen. Die Apartheid mag
Geschichte sein; staatliche Gewalt gegen Kritiker ist aktueller denn
je.
Die Rechtsgrundlage der Klagen aber kommt reichlich obskur daher.
Das 224 Jahre alte Gesetz, das Ausländern erlaubt, in den USA andere
Ausländer zu verklagen, wurde erst vor einigen Jahren wiederbelebt -
mit ebensolchen Klagen gegen Konzerne, die mit gewalttätigen Regimes
paktierten. Auf diesem Wege hoffen die Opfer zumindest auf
finanzielle Entschädigung.
Dass sie diese Gerechtigkeit in den USA suchen, die dortige Justiz
die Fälle aber nach ihrem US-Bezug bewertet, zeigt, dass es an einem
gangbaren Rechtsweg mangelt. Nationale Gerichte können kein Ersatz
sein für eine internationale Instanz, die sich mit diesem Dauerthema
befasst: der Mitverantwortung von Unternehmen an den Taten von
Gewaltherrschern.
Maik Nolte
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