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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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St. Marien, 28. Dezember 2013 - Die im mid market der Wiener Börse
notierte HTI High Tech Industries AG ("HTI") gibt die Einladung zu
einer außerordentlichen Hauptversammlung bekannt:
Am 8. November 2013 hat die HTI per AdHoc mitgeteilt, dass mit einem
Konsortium aus Metric Capital Partners und ICS Partners intensive
Gespräche mit dem Ziel einer Beteiligung an der HTI geführt werden
und der Vorstand erwartet, dass in den kommenden Wochen eine
außerordentliche Hauptversammlung der HTI einberufen werden kann.
Zwischenzeitig sind die Gespräche und Verhandlungen mit den
Investoren und den finanzierenden Banken soweit fortgeschritten, dass
der Vorstand beschlossen hat, eine zur Vorbereitung eines
Investoreneinstieges notwendige außerordentliche Hauptversammlung für
28. Jänner 2014 wie folgt einzuladen:
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der HTI High Tech Industries AG(FN 173270 i, ISIN AT0000764626)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 28. Jänner 2014 um
14.00 Uhr, im Werk Fohnsdorf der HTP High Tech Plastics GmbH,
Eumigstrasse 6, A 8753 Fohnsdorf, stattfindenden außerordentlichen
Hauptversammlung ein.
T a g e s o r d n u n g:
1.Anzeige über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 83
AktG. 2.Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der
Gesellschaft von derzeit EUR 45.583.944 (Euro fünfundvierzig
Millionen fünfhundertdreiundachtzigtausendneunhundertvierundvierzig)
um EUR 42.545.014,40 (Euro zweiundvierzig Millionen
fünfhundertfünfundvierzigtausendvierzehn Komma vierzig) gemäß §§
182ff Aktiengesetz sowie gleichzeitige Neueinteilung des
Grundkapitals der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien im
Verhältnis 15 Aktien : 1 Aktie (fünfzehn Aktien zu einer Aktie),
sodass jeweils 15 (fünfzehn) bestehende Stückaktien der Gesellschaft
zu 1 (einer) Stückaktie zusammengelegt werden. 3.Beschlussfassung
a.über eine Erhöhung des gemäß Punkt 2. herabgesetzten Grundkapitals
der Gesellschaft gegen Bareinlage unter Ausschluss der Bezugsrechte
der bestehenden Aktionäre um bis zu EUR 16.000.000 (Euro sechzehn
Millionen) durch Ausgabe von bis zu 16.000.000 (sechzehn Millionen)
Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zu einem Ausgabebetrag von EUR
1 (Euro eins) pro Stückaktie; die Kapitalerhöhung ist umgehend,
längstens jedoch innerhalb von vier Monaten nach dem von der
Hauptversammlung gefassten Erhöhungsbeschluss, durchzuführen; b.über
den Widerruf der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 19.06.2012
(neunzehnten Juni zweitausendzwölf) zu Tagesordnungspunkt 7. b)
beschlossenen (i) Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 22.000.000 (Euro
zweiundzwanzig Millionen) durch Ausgabe von bis zu 22.000.000
(zweiundzwanzig Millionen) auf Inhaber lautende Stammaktien ohne
Nennwert (Stückaktien) auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre und (ii) Änderung der Satzung in Punkt 4.4; und c.über den
Widerruf der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 10.07.2013
(zehnten Juli zweitausenddreizehn) zu Tagesordnungspunkt 6
beschlossenen (i) Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG, unter Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre, (ii) Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 Aktiengesetz um bis zu EUR
15.000.000 (Euro fünfzehn Millionen) durch Ausgabe von bis zu
15.000.000 (Euro fünfzehn Millionen) auf Inhaber lautende Stammaktien
ohne Nennwert (Stückaktien) (bedingtes Kapital), und (iii) Änderung
der Satzung in Punkt 4.5. 4.Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung in Punkt 4. 5.Wahlen in den Aufsichtsrat.
Unterlagen zur Hauptversammlung: Folgende Unterlagen liegen gemäß §
108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 07.
Jänner 2014, am Sitz der Gesellschaft, Gruber & Kaja Straße 1, A-4502
St. Marien, während der üblichen Geschäftszeiten (werktags 9:00 bis
17:00 Uhr, wobei Samstage gegenständlich nicht als Werktage gelten)
zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf: a.Beschlussvorschläge zu
den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 b.Bericht des Vorstandes über den
Ausschluss der Bezugsrechte gemäß § 153 Abs 4 AktG zum
Tagesordnungspunkt 3 a) c.Gegenüberstellung der Satzungsänderungen
Diese Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, somit ab 07. Jänner 2014, ebenfalls auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.hti-ag.at unter
"Hauptversammlung Jänner 2014" abrufbar. Weiters sind auf der
Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und
den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die
gegenständliche Einladung auffindbar.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 19. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am
09. Jänner 2014, zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der
Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 17. Jänner 2014, zugehen
(Samstage gelten gegenständlich nicht als Werktage).
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende Informationen über
die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118
AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung Jänner 2014".
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und
Fragen sind an die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen
Form ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu
übermitteln.
Per Post:
HTI High Tech Industries AG
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Gruber & Kaja Straße 1
4502 St. Marien
Per Telefax:
+43 (0) 7229/80400-52826
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Per E-Mail:
hauptversammlung(at)hti-ag.at
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Haupt-versammlung gemäß § 111 AktG: Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet
sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
somit nach dem Anteilsbesitz am 18. Jänner 2014, 24:00 Uhr (MEZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
vor der Hauptversammlung, somit am 23. Jänner 2014, 24.00 Uhr (MEZ)
zugehen muss (Samstage gelten gegenständlich nicht als Werktage), und
zwar ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung
hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 18. Jänner 2014 beziehen.
Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz
AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (z.B. SWIFT), dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegennimmt. Die Bestätigungen dürfen
daher ausschließlich an eine der oben angeführten Anschriften
gesendet werden.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in
Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung Jänner 2014" zur
Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer
beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht
muss der Gesellschaft spätestens am 27. Jänner 2014 bis 15:00 Uhr
ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein
und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien: Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass
das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung in 45.583.944 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien
zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
45.583.944 Stück.
Einlass: Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 13.30 Uhr. Die
Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein
amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
vorzuzeigen ist.
St. Marien, im Dezember 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
HTI High Tech Industries AG
DI Peter Glatzmeier, CEO
Vorsitzender des Vorstands
Tel: +43 (3573) 3106 5185
Fax: +43 (3573) 3106 5025
peter.glatzmeier(at)hti-ag.at
HTI High Tech Industries AG
Vorstandssekretariat
Tel: +43 (0) 7229 80400 - 2800
Fax: +43 (0) 7229 80400 - 2880
office(at)hti-ag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: HTI High Tech Industries AG
Gruber & Kaja Straße 1
A-4502 St. Marien bei Neuhofen
Telefon: +43(0)7229/80400-2880
FAX: +43(0)7229/80400-2800
Email: ir(at)hti-ag.at
WWW: http://www.hti-ag.at
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: AT0000764626
Indizes: WBI, mid market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch