(ots) - Baufinanzierung: Darlehen mit Kündigungsoption
Wer ein Immobiliendarlehen abschließt, vereinbart für dieses in
der Regel eine Spanne zwischen 5 und 20 Jahren als Zinsbindungszeit.
In dieser Frist zahlt er den entsprechend dem Vertrag festgelegten
Zinssatz, der gemeinsam mit dem Tilgungsbetrag die Höhe der
monatlichen Rate bestimmt. Nach Ablauf der Frist führt der
Kreditnehmer sein Darlehen bei der Bank zu neuen Konditionen weiter
oder wechselt, falls er eine günstigere Offerte ausfindig macht, zu
einem anderen Anbieter. In der Regel ist es ratsam, nicht vor Ablauf
der Zinsbindungszeit frühzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, da der
Kreditgeber ansonsten das Recht hat, eine Vorfälligkeitsentschädigung
für die ihm entgangenen Zinseinnahmen zu verlangen, welche - je nach
Restdarlehen und -laufzeit - in Höhe eines fünfstelligen Betrags
anfallen kann.
Mittlerweile auf dem Markt zu haben sind allerdings auch
Immobilienkredite mit der Option, jederzeit aus dem Darlehen
auszusteigen und es zurückzuzahlen, ohne dass dafür eine
Entschädigungszahlung anfällt. Eine Begründung für die Kündigung
braucht der Kunde nicht angeben. Allerdings: Die Bank lässt sich die
eingeräumte Flexibilität mit einem Zinsaufschlag bezahlen. Für
Darlehen mit Kündigungsoption fallen zwischen 0,20 bis 0,30 Prozent
mehr Zinsen an als für Verträge ohne Ausstiegmöglichkeit.
Wann lohnt es sich?
Vorteile bringen solche Angebote beispielsweise mit sich, wenn
Häuslebauer oder Käufer davon ausgehen, dass sie nach einigen Jahren
aus beruflichen Gründen einen Ortswechsel vollziehen und sich ein
neues Eigenheim suchen müssen. Rechnet der Kreditnehmer damit, in
absehbarer Zeit über ein höhere Summe zu verfügen, ist ein Darlehen
mit Kündigungsoption eventuell ebenfalls die richtige Wahl. Erhält er
beispielsweise aus einer Erbschaft oder dem Verkauf einer anderen
Immobilie das Geld, kann er mit diesem den noch ausstehenden
Darlehensbetrag ablösen. Auch für diejenigen, die sich die
Möglichkeit offen halten möchten, bei weiter sinkenden Zinsen ohne
Zusatzkosten eine Umschuldung zu einem günstigeren Kreditgeber
vorzunehmen, kann eine Baufinanzierung mit flexiblem Ausstieg in
Frage kommen. Bei herkömmlichen Darlehen ist dies erst nach Ende der
Zinsbindungsfrist oder frühestens nach zehn Jahren Laufzeit, unter
Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, im Rahmen einer
ordentlichen Kündigung möglich.
Kosten und Nutzen gut abwägen
In bestimmten Situationen sind Darlehen mit Kündigungsrecht für
den Kunden also mit Vorteilen verbunden, allerdings verursacht die
Option auch einiges an Kosten: Verlangt die Bank für diesen
Vertragsbaustein beispielsweise 0,3 Prozent mehr Zinsen als für die
herkömmliche Kreditvariante, können so über mehrere Jahre gerechnet
einige Tausend Euro an zusätzlichen Zinsausgaben entstehen. Deshalb
sollten Kreditnehmer gut abwägen, wie wahrscheinlich es ist, dass sie
das Kündigungsrecht auch tatsächlich nutzen. Hinzu kommt: Die
Rechnung geht nur auf, wenn sich die Zinsen zum Zeitpunkt des
Ausstiegs auf ähnlich niedrigem Niveau bewegen wie heute. Lägen sie
hingegen deutlich höher, hätte der Kunde auch ohne Ausstiegsoption
die Möglichkeit, den Vertrag ohne Entschädigung zu beenden. Da die
Bank das zurückerhaltene Geld als neues, höherverzinstes Darlehen
ausgeben oder es in Pfandbriefe anlegen könnte, ohne dass ihr ein
Verlust entstünde, dürfte sie keine Vorfälligkeitsgebühr verlangen.
Wie sich Darlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinsbindungen
auswirken, kann schnell mit dem Baufinanzierungsrechner
(http://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de
ermittelt werden.
Darlehen mit Vorfälligkeitsschutz
Eine Alternative stellen Darlehensverträge dar, die eine
Begrenzungsregelung zur Vorfälligkeitsentschädigung im Kündigungsfall
enthalten, ohne dafür eine Zinsaufschlag zu erheben. Einige wenige
Kreditgeber beschränken die Entschädigung auf einen bestimmten
Prozentsatz. Es fallen dann beispielsweise maximal 2,5 oder 3 Prozent
der Kreditsumme bei einem Ausstieg für den Kunden an - also deutlich
weniger als die 20 Prozent, die Banken zurzeit üblicherweise als
Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Andere gewähren die Option, in
Härtefällen, etwa bei berufsbedingtem Umzug, längerer Krankheit oder
Pflegebedürftigkeit, vorzeitig ohne Entschädigung aussteigen zu
dürfen.
Pressekontakt:
Baufi24 GmbH
Stephan Scharfenorth
Friedrich-Ebert-Damm 111A
22047 Hamburg
redaktion(at)baufi24.de
Tel. 0800/808 4000
http://www.baufi24.de/