(ots) - Vorratsdatenspeicherung: Polizisten und Richter
für schnelle Umsetzung BDK-Vorsitzender Schulz: Maas will sich
profilieren - Richterbund verlangt Handlungsfähigkeit und verweist
auf Koalitionsvertrag
Osnabrück.- Nach der Ankündigung von Bundesjustizminister Heiko
Maas (SPD), die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht
einzuführen, dringen Polizisten und Richter weiter auf eine zeitnahe
Neuregelung. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Dienstag) sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen
Richterbunds, Sven Rebehn, "es mag sinnvoll sein, das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch abzuwarten. Dann aber muss die
Koalition mit einem Gesetzentwurf unverzüglich handlungsfähig sein".
Telefon- und Internetverbindungsdaten seien für eine effektive
Strafverfolgung dringend erforderlich. Auch der Bund Deutscher
Kriminalbeamter äußerte Kritik. Vorsitzender André Schulz sagte der
"Neuen Osnabrücker Zeitung": "Die Rahmenbedingungen stehen. Es gibt
keinen Grund, warum Herr Maas sich dazu gerade jetzt und dann in
dieser Form äußert. Es sei denn, er möchte sich als relativ
Unbekannter in der Politik profilieren." Ein Kippen der Richtlinie
hält Schulz für ausgeschlossen. Auch Rebehn betonte, er sehe dem
Urteil des EuGH gelassen entgegen. "Es wird in Luxemburg kaum darum
gehen, das Instrument der Vorratsdatenspeicherung per se für
unzulässig zu erklären, sondern es geht um das Wie einer angemessenen
EU-Regelung." Aller Voraussicht nach würden hohe Zugriffshürden
verlangt und klare rechtsstaatliche Sicherungen. "Die von der großen
Koalition geforderte Speicherdauer von drei Monaten ist ein
vernünftiger Kompromiss, der wie im Koalitionsvertrag verabredet
umgesetzt werden sollte", sagte Rebehn. Justizminister Maas hatte
erklärt, keinen Gesetzentwurf über den Abruf und die Nutzung von
Telekommunikationsverbindungsdaten vorzulegen, bevor der EuGH
endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger
verletzt oder nicht. Laut Medienberichten hatte der SPD-Politiker
auch nicht ausgeschlossen, dass das Gericht die Richtlinie
vollständig kassiert. In Deutschland gibt es derzeit keine
gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Im
Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD aber festgeschrieben, die
EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von
Telekommunikationsverbindungsdaten auch umzusetzen.
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