(ots) -
Viele chronisch kranke Patienten, die auf ganz bestimmte
Arzneimittel eingestellt und angewiesen sind, können langsam
aufatmen: Erstmals werden nun Wirkstoffe definiert, deren ärztlich
verordnete Medikamente nicht mehr zugunsten von preiswerteren
Rabattarzneimitteln ausgetauscht werden müssen. Darauf haben sich
Apotheker und Krankenkassen heute einstimmig im Rahmen eines
Schiedsstellenverfahrens geeinigt. Das teilt der Deutsche
Apothekerverband (DAV) mit. "Das sind gute Nachrichten für viele
chronisch kranke Patienten", sagt DAV-Verhandlungsführer Dr. Rainer
Bienfait: "Ein erster Schritt in die richtige Richtung zum Wohle der
Patienten ist getan. Ich habe großes Vertrauen, dass die
Schiedsstelle die Austauschverbotsliste nun zügig bearbeitet und
erweitert."
Der einstimmig gefasste Beschluss der Schiedsstelle nach § 129
Absatz 8 SGB V enthält folgende Regelungen für die Anlage 1a
(Substitutionsausschlussliste) im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V: Ein
Katalog mit pharmazeutischen Kriterien für die Aufnahme von
Wirkstoffen in die Liste wurde als Beratungsgrundlage für die
Schiedsstelle festgelegt. Die beiden Wirkstoffe Ciclosporin
(Immunsuppressivum) und Phenytoin (Antiepileptikum) bilden ab 1.
April 2014 die ersten beiden Positionen auf der Liste. Mit
gutachterlicher Hilfe und anhand der gemeinsam festgelegten Kriterien
wird die Schiedsstelle systematisch und zeitnah die Aufnahme weiterer
Wirkstoffe prüfen. Basis dafür sind die 20 aus Apothekersicht
benannten Wirkstoffe, die der DAV den Krankenkassen bereits im
Frühjahr 2013 vorlegt hatte.
Nach monatelangen Bemühungen von Patientenverbänden, Apothekern
und Gesundheitspolitikern ist es damit heute gelungen, eine
allgemeingültige Austauschverbotsliste bei besonders heiklen
Medikamenten aufzustellen. Chronisch kranke Patienten und Apotheker
haben somit mehr Sicherheit.
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