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Die Zuzahlungsbefreiungsbescheinigungen für 2013 sind nicht mehr
gültig. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich aber
schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiungen für das
laufende Jahr 2014 informieren. Der Zuzahlungsrechner auf dem
Gesundheitsportal www.aponet.de berechnet die entsprechende
Belastungsgrenze. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV)
hin. Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die
Arzneimittelzuzahlungen für die Kassen einzuziehen und an sie
weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf
dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden
Bescheid in der Apotheke vorlegt.
In Deutschland sind 7,4 Millionen Patienten zuzahlungsbefreit: 6,9
Millionen chronisch kranke Menschen (Belastungsgrenze: 1 Prozent des
Jahresbruttoeinkommens) und 0,5 Millionen Patienten, die die
ansonsten übliche Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres
Jahresbruttoeinkommens überschritten haben (Stand: 2011).
Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte
müssen dagegen oft zugunsten ihrer jeweiligen Krankenkasse zuzahlen
(z.B. Krankenhausbehandlung, Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation,
Fahrkosten).
Bei den Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent
des Preises des Arzneimittels. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens
10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die eigentlichen Kosten des
Arzneimittels vom Patienten zu entrichten. Die durchschnittliche
Zuzahlung beträgt 2,60 Euro pro Arzneimittel (inkl. Medikamente ohne
Zuzahlung); pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel
in ganz Deutschland auf 1,9 Mrd. Euro (Stand: 2012). Die Apotheken
sind darauf vorbereitet, Einzelquittungen über Zuzahlungen
auszustellen oder, z.B. bei Kundenkarten, Sammelquittungen am
Jahresende auszudrucken.
Ein Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de
Diese Pressemitteilung und mehr Informationen unter www.abda.de
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