(ots) - Am 1. Februar 2014 werden die bewährten deutschen
Ãœberweisungs- und Lastschriftverfahren zugunsten der europaweit
einheitlichen Zahlverfahren gemäß SEPA (Single Euro Payments Area)
aufgrund gesetzlicher Vorgaben abgelöst. Für Firmenkunden, Kommunen
und Vereine verbleiben somit nur noch drei Wochen, um alle
Vorbereitungs- und Umstellungsarbeiten zur Nutzung der
SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften abzuschließen.
Bis zum 31. Januar 2014 dürfen Banken und Sparkassen noch
Zahlungen im bisherigen nationalen Format entgegennehmen, danach ist
die gesetzliche Frist abgelaufen. Dann dürfen Banken und Sparkassen
für Überweisungen und Lastschriften nur noch Zahlungsaufträge im
einheitlichen SEPA-Format annehmen. Das bedeutet unter anderem, dass
die internationale Bankkontonummer IBAN bei Zahlungsaufträgen
innerhalb Deutschlands verwendet werden muss.
Die IBAN setzt sich aus der bekannten Bankleitzahl und
Kontonummer, dem Länderkennzeichen (DE für Deutschland) und einer
zweistelligen Prüfzahl zusammen. Bankkunden können ihre IBAN zum
Beispiel ihrer Bankkarte oder ihrem Kontoauszug entnehmen.
Für Verbraucher hat der deutsche Gesetzgeber eine Erleichterung
geschaffen. Privatkunden könnten noch bis Anfang des Jahres 2016
Ãœberweisungen mit ihrer Kontonummer und Bankleitzahl beauftragen.
Viele Banken und Sparkassen bieten ihren Kunden einen solchen Service
und rechnen Kontonummer und Bankleitzahl in die IBAN um.
Banken und Sparkassen stehen ihren Kunden als kompetenter
Ansprechpartner bei allen Fragen rund um SEPA zur Verfügung und geben
seit mehreren Jahren Informationen zu SEPA für Privat- und
Firmenkunden aus. Darüber hinaus gibt zum Beispiel auch die
Internetseite www.sepadeutschland.de der Deutschen Bundesbank
Auskunft.
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