(ots) - Die in der Deutschen Kreditwirtschaft
zusammengeschlossenen Spitzenverbände haben den Vorschlag der
EU-Kommission, die Umsetzungsfrist auf die SEPA-Zahlverfahren um
sechs Monate zu verlängern, mit Überraschung zur Kenntnis genommen.
Die Fristverlängerung wäre nicht notwendig gewesen, bringt aber
Erleichterungen für diejenigen Unternehmen und Vereine, bei denen es
mit der Umstellung auf die neuen SEPA-Verfahren zum 1. Februar 2014
möglicherweise knapp geworden wäre. Wichtig ist, dass die nun
gewonnene Zeit von diesen Firmenkunden auch genutzt und
schnellstmöglich auf SEPA umgestellt wird.
Die Banken und Sparkassen selbst sind ohnehin seit mehreren Jahren
auf SEPA vorbereitet und bieten den Kunden die neuen Verfahren an.
Sie stellen sich weiterhin auf den Termin am 1. Februar 2014 zur
SEPA-Umstellungen ein und dürfen nun nach Inkrafttreten des
Kommissionsvorschlags noch Zahlungen im nationalen Zahlungsformat von
Firmenkunden, die den Termin Februar 2014 nicht halten können, für
weitere sechs Monate annehmen. Die von der EU-Kommission eigentlich
mit der SEPA-Migrationsverordnung vorgesehene Vermeidung paralleler
Zahlverfahren und Infrastrukturen ist damit für ein weiteres halbes
Jahr festgeschrieben worden.
Verbraucher haben zudem eine verlängerte Übergangszeit bis 2016,
um sich an die neuen europäischen Zahlverfahren zu gewöhnen. Daran
ändert sich nichts. Nunmehr bleibt abzuwarten, ob EU-Parlament und
-Rat dem Vorschlag der Kommission folgen.
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