Bislang folgten die Gerichte der Ansicht, dass Eltern die Schäden aus illegalen Tauschbörsen zu verantworten haben, wenn ihre Kinder dort Musik herunterluden. Dem widersprach der Bundesgerichtshof (BGH) nun im Fall eines 13-Jährigen, der insgesamt 1147 urheberrechtlich geschützte Titel auf Tauschbörsen angeboten hatte.
(firmenpresse) - Das Gericht stellte fest, dass die Eltern ihren Pflichten ausreichend nachkommen, wenn sie ihren Nachwuchs dahin gehend belehren, dass das Tauschen von Musiktiteln illegal ist. Nicht mehr zu ihren Aufgaben gehört es dann, dieses Verhalten auch zu kontrollieren. Wenigstens dann nicht, wenn sie keine Gründe haben, die Nichtbeachtung des Verbots zu vermuten.
Damit widerspricht der BGH auch der Auffassung, dass Eltern die Rechner ihrer Kinder regelmäßig zu überwachen haben und den Internetzugang für gewisse Seiten sperren müssen – immerhin Wissen, das nicht allen Eltern zur Verfügung steht. Erst wenn sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, dass das Kind der elterlichen Anordnung nicht Folge leistet, macht dies ein Einschreiten seitens der Eltern zwingend.
Die Musikindustrie wird mit diesem Urteil kaum zufrieden sein: Immerhin erhielten sie in der Vergangenheit zwischen 15 Euro und 200 Euro Schadensersatz pro illegal erworbenem Titel. Wenn die Täter nun minderjährig sind und den Eltern kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, gehen sie wohl in Zukunft leer aus.
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