12.01.2014 – Dem Windkraftunternehmen PROKON droht die Insolvenz. Betroffene Anleger sollten deshalb schon jetzt aktiv werden und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
(firmenpresse) - Viel Wind, wenig Transparenz
Die aktuelle Negativentwicklung bei PROKON kommt nicht überraschend. Verschiedene Medien, wie z.B. die Zeitschrift „Finanztest“, haben schon seit längerer Zeit vor dem Erwerb von PROKON-Genussrechten gewarnt, weil diese für Privatanleger viel zu riskant wären. Immer wieder stellten Anlegerschützer sogar das ganze PROKON-Geschäftsmodell wegen mangelnder Transparenz in Frage. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel spricht seit dem Jahr 2008 auf der Kanzlei-Homepage eine Warnung vor den PROKON-Genussrechten aus.
Hochriskante Genussrechte
PROKON hat nahezu ausschließlich auf Genussrechte gebaut: Rund € 1,4 Mrd. beträgt das Genussrechtskapital. Viele der ca. 75.000 PROKON-Anleger glauben zwar noch immer, dass sie nicht nur ein nachhaltiges Öko-Investment, sondern eine sichere Kapitalanlage erworben haben. Davon kann aber nicht die Rede sein: Genussrechte sind hochriskante Unternehmensbeteiligungen mit Totalverlustrisiko. Das war von Anfang an klar.
Fragwürdiges Verhalten
Dass PROKON seinen Anlegern jetzt mit der Insolvenz droht, passt in das negative Gesamtbild. Immer mehr PROKON-Anleger erhalten nach der Kündigung ihrer Genussrechte vorgedruckte Schreiben, in denen die kündigenden Anleger ankreuzen sollen, dass sie eine Insolvenz von PROKON bewusst in Kauf nähmen. Viele Anlegerschützer, so auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), sprechen in diesem Zusammenhang sogar von „Erpressung“.
PROKON-Anleger müssen handeln
Betroffene PROKON-Anleger dürfen jetzt auf gar keinen Fall passiv bleiben. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: „ Genussrechte sind eine Mischform zwischen Aktie und Anleihe. Ihre Inhaber sollten immer bedenken, dass sie grundsätzlich keine Mitsprache bei unternehmerischen Entscheidungen haben und im Insolvenzfalle eigentlich keine (Rück-) Zahlung erwarten können. Anderes gilt nur bei besonderen Ausnahmen, z.B. wenn sich die Genussrechtsinhaber für eine erstrangige Befriedigung rechtlich qualifizieren.“ Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist quasi auf Genussrechte spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel erwirkte bereits vor Jahren beim Bundesgerichtshof (BGH) im SMP-Insolvenzverfahren gegen den dortigen Insolvenzverwalter Dr. Kübler zugunsten von Genussrechtsinhabern eine Grundentscheidung, die als Meilenstein in der BGH-Rechtsprechung zur Genussrechtsproblematik gilt.
Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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