In Kürze übermitteln die Finanzbehörden ihre Daten an die Arbeitgeber – Doch die Arbeitnehmer müssen darüber gar nicht mehr informiert werden
(firmenpresse) - Die elektronische Steuerkarte ist voller Geheimnisse, so scheint es. Früher gab es „die Pappe vom Amt“, wie die Lohnsteuerkarte auch genannt wurde. Heute gibt es gar nichts mehr. Es sei denn, der Arbeitgeber informiert seine Beschäftigten über die Datenrückmeldungen durch die Finanzbehörden. Verpflichtet dazu ist er jedoch nicht.
In den kommenden Tagen übermitteln die Finanzbehörden die Daten der Steuerzahler an die Arbeitgeber. Jene Zahlen, die früher auf den papiernen Steuerkarten eingetragen waren. Doch seit Beginn des Jahres 2013 gibt es die elektronische Steuerkarte (ELStAM). „Von dieser erfährt der Arbeitnehmer nicht mehr zwangsläufig“, darauf weist Bernd Werner, 1. Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck, hin: „Die Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, ihre Beschäftigten zu informieren.“ Obwohl der Arbeitnehmer doch eigentlich „Herr des Verfahrens“ sein soll.
Es wird offensichtlich einfach vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer auch ohne Mitteilung weiß, dass er jedes Jahr zum Beispiel
- steuerliche Freibeträge (z.B. Werbungskosten)
- Kinder über 18 Jahre
neu beantragen muss. „Wer dies jedoch vergisst, der verschenkt viel Geld“, sagt Bernd Werner von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.
Kinder über 18 Jahre werden erst durch einen Ermäßigungsantrag für zwei Jahre (unter Umständen auch länger) berücksichtigt, wenn die entsprechende Ausbildung (oder anderer Rechtsgrund) entsprechend angegeben werden. Auch die Steuerklasse zwei muss beantragt werden. Sie wird im übrigen nicht nur für ein Jahr berücksichtigt, sondern für den Zeitraum, den die Ausbildungszeit fortdauert. Sollte die/der Alleinerziehende diese Merkmale vorzeitig verlieren, muss aber wieder eine Änderung beim Finanzamt eingereicht werden.
„Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Daten der Finanzbehörden grundsätzlich immer überprüft werden sollten“, sagt Bernd Werner von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. So sei es im Zuge der Umstellung auf die elektronische Steuerkarte schon dazu gekommen, dass Verheiratete plötzlich Singles waren.
All diese Fallstricke umgehen Steuerzahler am besten dadurch, dass sie sich sachkundigen Rat einholen. Bernd Werner von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Wer Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein ist, der ist auf der sicheren Seite – und spart Steuergeld.“
Über die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer ist einer der führenden Lohnsteuerhilfevereine. Sie ist deutschlandweit aktiv mit rund 300 Beratungsstellen. 2013 wurden bundesweit über 50.000 Mitglieder steuerlich betreut. 1991 ist das Gründungsjahr des Lohnsteuerhilfevereins.
Als eingetragener Verein beraten wir ausschließlich unsere Mitglieder.
Mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags haben Sie einen Anspruch auf eine ganzjährige Beratung in Ihren Steuerfragen und für unsere gesamten Leistungen.
Wir erstellen für Sie zum Beispiel:
die jährliche Einkommensteuererklärung
Anträge auf Steuerermäßigung
Kindergeldanträge
Einsprüche gegenüber dem Finanzamt
Dazu geben wir Ihnen gute Tipps, wie Sie Ihre Steuerersparnis optimieren können.
Unsere Beratungsbefugnis auf Basis des Steuerberatungsgesetzes gilt sowohl für Arbeitnehmer und Beamte als auch für Rentner , Pensionäre und Bezieher von Unterhaltsleistungen.
Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschußeinnahmen insgesamt bei Ledigen 13.000 € und bei Verheirateten 26.000 € übersteigen.
Bei der Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung erhalten Sie bereits in der Beratungsstelle eine zuverlässige Berechnung des zu erwartenden Ergebnisses. Über die umfassende Beratung in Steuerfragen hinaus vertreten wir auch Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt – von der Nachverfolgung der Bearbeitungszeiten bis zur kostenlosen Vertretung vor dem Finanzgericht im Falle eines Rechtsstreites. Die Höhe des Beitrages richtet sich sozialverträglich nach Ihrem Einkommen. Hier finden Sie die aktuelle Beitragsliste.
Neben dem Mitgliedsbeitrag entstehen Ihnen keine weiteren Kosten!
Das Steuerrecht ist mittlerweile zu einer komplexen “Wissenschaft” geworden. Daher ist eine kompetente Fachberatung die Voraussetzung, um Steuergesetze zum eigenen Vorteil nutzen zu können. Unsere Beratungsstellenleiter/innen verfügen über eine fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrungen. Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter garantieren wir Ihnen, dass Ihr Ansprechpartner immer auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung ist und dies zu Ihren Gunsten anwendet. Sollte dennoch einmal ein Fehler auftauchen, sind Sie durch eine von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung geschützt.
Unser Leistungspaket, das die Optimierung Ihrer Steuerzahlung und die Gewährung der größtmöglichen Sicherheit einschließt, ist nicht durch Freunde, Bücher oder Software zu ersetzen. Sie wissen doch: Alle Jahre wieder das Gleiche – es wird geschoben bis zuletzt und zum Schluss muss ein Wochenende dran glauben. Und jedes Jahr die gleichen Fragen und Zweifel: Gibt´s vielleicht nicht doch noch die eine oder andere Möglichkeit, etwas mehr herauszuholen?
Wir geben Ihnen Antworten: Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. gehört zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland und berät über 50.000 Mitglieder in ihren Steuerfragen. Sie ist seit 1991 als einer der ersten Lohnsteuerhilfevereine in den neuen Bundesländern tätig. In mittlerweile über 300 Beratungsstellen erhalten Sie von Steuerspezialisten aus Ihrer Region individuelle Antworten auf Ihre vertraulichen und individuellen Fragen. Direkt und persönlich entsprechend unserer Devise – eben „von Mensch zu Mensch“.
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. ist als satzungsgemäß demokratische Organisation ein Verein, in dem Sie mitbestimmen können! So wählt die Mitgliederversammlung, das höchste Organ unseres Vereins, die Vereinsvertretung, die zusätzlich von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird. Darüber hinaus unterliegt die Lohnsteuerhilfe der jährlichen Kontrolle durch die Oberfinanzdirektion. Alle Geschäftsergebnisse werden im Rahmen unseres jährlichen Mitgliederrundschreibens offengelegt. So werden unsere Arbeit und Ergebnisse für jedes Mitglied transparent
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
- Lohnsteuerhilfeverein – Sitz Gladbeck
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Emscherstraße 62
45891 Gelsenkirchen
Telefon: (02 09) 9 30 77 – 24
E-Mail: presse(at)lohnsteuerhilfe.net
Internet: www.lohnsteuerhilfe.net
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