(ots) - Kampf um Noten
Seit ihrer Gründung 1964 hat die Stiftung Warentest mehr als 100
000 Produkte geprüft. Dabei hat sie nicht selten auch schlechte Noten
vergeben. Nun haben die Richter des Landgerichts München den
Warentestern selbst ein "Mangelhaft" ins Zeugnis geschrieben. Die
kritische Bewertung einer Vollmilch-Nuss-Schokolade des Herstellers
Ritter Sport wurde verboten.
Das ist nicht nur eine schwere Niederlage für die Warentester.
Millionen Bundesbürger haben ihren Testergebnissen immer wieder
vertraut. Wenn das Urteil Bestand hat, könnte das eine wichtige
Bastion des Verbraucherschutzes in Deutschland in ihren Grundfesten
erschüttern. Vor allem deshalb ist eine vollständige Aufklärung des
Sachverhalts dringend notwendig. Die Warentester können Vertrauen nur
zurückgewinnen, wenn es ihnen gelingt, den Vorwurf der Richter zu
entkräften, sie hätten bei ihrer Berichterstattung eine unzulässige
und unfaire Unschärfe in Kauf genommen.
Letztlich geht es in der Auseinandersetzung um die Frage, wie ein
Stoff hergestellt werden darf, damit er nach der Aromen-Verordnung
als natürliches Aroma gilt. Die kann allerdings wohl nur beantwortet
werden, wenn der Herstellungsprozess des Geschmacksstoffes von seinen
Produzenten vollständig offengelegt wird. Wenn das - wie von
Warentest behauptet - tatsächlich bisher noch nicht geschehen ist,
ist es höchste Zeit, das nachzuholen.
Waltraud Messmann
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