(ots) - Kinder können zukünftig gegen die Verletzung
ihrer Rechte vor dem UN-Kinderrechtsausschuss Beschwerde einlegen.
Mit der Ratifizierung des entsprechenden Zusatzprotokolls zur
UN-Kinderrechtskonvention durch Costa Rica gestern in New York ist
die erforderliche Untergrenze von zehn Staaten erreicht, so dass das
Protokoll in drei Monaten in Kraft treten kann. Die
UN-Generalversammlung hatte das Individualbeschwerderecht für Kinder
am 19. Dezember 2011 verabschiedet.
»Dass Kinder jetzt vor den Vereinten Nationen gegen die Verletzung
ihrer Rechte Beschwerde einlegen können, ist ein Meilenstein für den
Schutz der Kinderrechte«, erklärte Danuta Sacher,
Vorstandsvorsitzende des internationalen Kinderhilfswerkes terre des
hommes. »Denn zwar haben fast alle Staaten die Kinderrechtskonvention
unterzeichnet. Es mangelt jedoch in vielen Ländern an konkreter
gesetzlicher Umsetzung und effektivem Schutz der Kinderrechte. Das
UN-Beschwerderecht ermöglicht nun, dass ausgebeutete, misshandelte
oder vernachlässigte Kinder ihre Belange gegenüber den Vereinten
Nationen vorbringen können. Das wird den Handlungsdruck auf Staaten
erhöhen, die bisher systematisch Kinderrechte verletzen.«
terre des hommes appelliert an weitere Regierungen, das
Zusatzprotokoll zu unterzeichnen und damit den Kindern in ihren
Ländern die Chance auf Gerechtigkeit zu geben. Um die Wirksamkeit des
Beschwerderechts zu erhöhen, fordert terre des hommes zusätzlich ein
Kollektivbeschwerderecht. Damit könnten Nichtregierungsorganisationen
im Namen der Opfer Anklage erheben.
Vor Costa Rica hatten bereits Albanien, Bolivien, Gabun,
Deutschland, Montenegro, Portugal, Slowakei, Spanien und Thailand das
Zusatzprotokoll ratifiziert. Deutschland ratifizierte es am 28.
Februar 2012.
Für Rückfragen:
Wolf-Christian Ramm, terre des hommes-Pressesprecher,
Tel.: 05 41 / 71 01-158, E-Mail: c.ramm(at)tdh.de