(ots) - Etikettenschwindel
Die Zulassungspraxis der Universität Osnabrück zu
Masterstudiengängen für Lehramtsanwärter sei nicht
verfassungskonform, urteilt das Verwaltungsgericht. Möglicherweise
ist also zahlreichen Studenten auf Basis einer unrechtmäßigen
Regelung der Traumberuf verbaut worden. Und dies nicht nur in
Osnabrück, sondern an zahlreichen weiteren Unis in Deutschland, die
auf halber Strecke nach Notenschnitt entscheiden, wer Lehrer werden
darf und wer nicht.
Das alles unter Vorbehalt, denn das Osnabrücker Urteil ist noch
lange nicht rechtskräftig, und die Uni wird alles versuchen, die
Entscheidung von höherer Instanz aufheben zu lassen. Eine Niederlage
in dieser Sache wäre nicht nur peinlich. Es schließt sich ein
Rattenschwanz bürokratischer und neuer juristischer Probleme an.
Unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens, weist das Urteil
auf einen Systemfehler hin: Theoretisch soll jeder Student einen
allgemeinen, eher fachlich-orientierten Bachelor-Abschluss erlangen.
Faktisch aber findet hier eine Vorentscheidung für oder gegen das
Berufsziel Lehrer statt. Eine Umorientierung - wenn überhaupt noch
möglich - kostet Zeit und damit Geld.
Die Konsequenz aus diesem Etikettenschwindel muss lauten: Die
fachliche Qualifikation für das Lehramt wird erst im
Masterstudiengang vermittelt. Wer dann scheitert, der scheitert
wenigstens rechtlich einwandfrei.
Dirk Fisser
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