Prozessfinanzierung im Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - bei Behandlungsfehlern. Ciper&Coll. informieren:
(firmenpresse) - (Mynewsdesk) Sie oder Ihr Angehöriger sind Opfer einer Ă€rztlichen Fehlbehandlung, eines Verkehrsunfalls geworden, oder sonst wie in Ihrer Gesundheit verletzt worden. Sie haben aber keine finanziellen Mittel einen Prozess gegen den SchĂ€diger zu fĂŒhren? Auch verfĂŒgen Sie nicht ĂŒber eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung und haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe? In diesen FĂ€llen bietet sich eine Prozessfinanzierung an. Der Ablauf ist bei fast allen bundesweit agierenden Finanzierungsunternehmen fast ĂŒberall derselbe:Beim Prozessfinanzierer ist ein Antrag auf Prozesskostenfinanzierung zu stellen. Der Finanzierer erhĂ€lt vom Antragsteller alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Unterlagen und unterzieht diese einer intensiven juristischen PrĂŒfung. Einige Finanzierer bedienen sich dabei interner, andere wiederum externer AnwĂ€lte, um insbesondere auch örtliche Gepflogenheiten mit berĂŒcksichtigen zu können. Der Anspruchsinhaber erhĂ€lt so die Chance, einen berechtigten Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen. Er schont auĂerdem seine eigene LiquiditĂ€t, was auch fĂŒr viele Unternehmen attraktiv ist. AuĂerdem entfĂ€llt bei Unternehmen das Erfordernis, RĂŒckstellungen fĂŒr Rechtsstreitigkeiten in der Bilanz auszuweisen. Der vom Anspruchsinhaber beauftragte Rechtsanwalt erhĂ€lt die Chance, ein Verfahren zu fĂŒhren, dessen Finanzierung jedenfalls bis zum Ende der Instanz sichergestellt ist.RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt fĂŒr Medizinrecht, Kanzleiinhaber der SozietĂ€t Ciper & Coll., die seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes auf Patientenseite erfolgreich tĂ€tig sind (vgl. www.ciper.de), begrĂŒĂt die Möglichkeit fĂŒr finanziell nicht gut bestellte Mandanten, sich einen Arzthaftungsprozess finanzieren zu lassen. "Durch diese Finanzierung geht das vollstĂ€ndige Prozessrisiko in Arzthaftungsangelegenheiten auf das Finanzierungsunternehmen ĂŒber. Der geschĂ€digte Patient hat weder Gerichtskosten, SachverstĂ€ndigenkosten, noch AnwaltsgebĂŒhren vorzustrecken, beziehungsweise im Nachhinein zu tragen. Gerade in Arzthaftungsprozesses ist die Erfolgsstatistik fĂŒr die KlĂ€gerseite eher mau und liegt nach ExpertenschĂ€tzungen bei nicht einmal dreiĂig Prozent fĂŒr den klagenden Patienten." Dr D.C.Ciper weist allerdings darauf hin, dass sich nicht jeder Fall fĂŒr eine Finanzierung eignet. ZunĂ€chst einmal muss eine Mindestsumme gegeben sein, die bei 50.000,- Euro bis 100.000,- Euro liegt, anderenfalls sich das GeschĂ€ft fĂŒr einen Finanzierer aufgrund des Prozessrisikos gar nicht erst lohnt. Zweitens mĂŒssen auch die Erfolgsaussichten durch den mandatierten Rechtsanwalt eindeutig bestĂ€tigt werden. "Ist das nicht der Fall, wird ein Prozessfinanzierer nicht sehenden Auges in einen Prozessverlust mit immensem Kostenrisiko hineinlaufen."Â
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Wir sind eine schwerpunktmĂ€Ăig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) tĂ€tige SozietĂ€t. Wir sind bundesweit rechtsberatend tĂ€tig, sind aber auch durch unsere Kanzleistandorte in Italien und Frankreich, sowie unsere Korrespondenzkanzlei in Spanien in der Lage, internationale Rechtsberatung anzubieten.Als Mitgesellschafter der EuropĂ€ischen Anwaltskooperation" EWIV steht uns darĂŒber hinaus ein grenzĂŒberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur VerfĂŒgung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.Â
Seit GrĂŒndung der Kanzlei am Standort DĂŒsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen.
Es ist beabsichtigt weitere Standorte zu grĂŒnden. Das anwaltliche Standesrecht erlaubt es seit Kurzem, dass RechtsanwĂ€lte auch Zweigstellen unterhalten dĂŒrfen.
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Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.
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