(ots) - OECD: Rentenpläne Schritt in die falsche
Richtung "Generationenvertrag nicht überstrapazieren" - Expertin
empfiehlt höhere Steuern und "allgemeine Sozialabgabe"
Osnabrück. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) kritisiert das milliardenschwere Rentenpaket der
schwarz-roten Bundesregierung als "Schritt in die falsche Richtung".
OECD-Rentenexpertin Monika Queisser sagte der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Mittwoch): "Die Rente mit 63 und die Mütterrente belasten
vor allem die jüngeren Generationen. Letztlich aber werden auch
heutige Rentner die Auswirkungen spüren. Sie müssen in Zukunft mit
geringeren Rentenerhöhungen leben." Mit Blick auf die geplanten
Mehrausgaben vor allem für die so genannte Mütterrente plädierte
Queisser dafür, weitere Möglichkeiten zur Finanzierung der
Altersvorsorge zu nutzen. Die OECD empfehle ökologische Steuern und
Steuern auf Immobilienbesitz zu stärken. Außerdem sollten reduzierte
Steuersätze bei der Mehrwertsteuer an den Standardsatz angepasst
werden. Die Expertin verwies zudem auf Frankreich. Dort gebe es eine
"allgemeine Sozialabgabe", die auch auf Kapitaleinkommen und Mieten
erhoben werde. Queisser begründete ihre Vorschläge auch damit, dass
die Arbeitseinkommen in Deutschland schon heute OECD-weit mit am
höchsten seien. "Insofern sollten auch andere Quellen zur
Finanzierung herangezogen werden." Kritisch äußerte die Expertin sich
zudem zur geplanten Einführung einer abschlagfreien Rente mit 63
Jahren für langjährig Versicherte. "Auch wenn man den Wunsch nach
früherem Ruhestand versteht, ist die Frage doch, ob eine alternde
Gesellschaft wie die deutsche den Generationenvertrag
überstrapazieren kann. Deutschland galt bisher international immer
als gutes Beispiel für die Anpassung der Rentenpolitik an die
Alterung der Bevölkerung, aber die Rente mit 63 ist ein deutlicher
Rückschritt." Am besten wäre es nach den Worten der
Wissenschaftlerin, wenn weder die Rente mit 63 noch die Verbesserung
der Mütterrente eingeführt würde. Da dies aber unwahrscheinlich sei,
komme es nun auf die Ausgestaltung an. Zeiten der Arbeitslosigkeit
sollten bei der Frühverrentung "am besten gar nicht oder nur sehr
begrenzt berücksichtigt werden". Die Verbesserungen für Mütter
könnten laut Queisser auf Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern
beschränkt werden, "die nicht schon andere Leistungen erhalten, die
es im früher geltenden Recht gab, wie zum Beispiel die Rente nach
Mindesteinkommen".
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