Ciper & Coll. qualifizierte Rechtsberatung und vertretung im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und bei Schmerzensgeld- bundesweit
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:
1.
Landgericht Bochum - vom 10. März 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Wundheilungsinfektion nach Achillessehnenoperation, LG Bochum, Az. I - 8 O 86/11
Chronologie:
Der Kläger litt an Schmerzen am linken Fuß und begab sich in die Gemeinschaftspraxis der Beklagten. Dort wurde die Achillesferse operiert. In der Folge kam es zu einer Wundinfektion, Fistelbildung und Notfalloperation.
Verfahren:
Das Landgericht Bochum hat den Vorfall fachmedizinisch würdigen lassen. Nach Auffassung des Sachverständigen hätte eine tieferreichende Wundheilungsstörung im Rahmen der Revision durch die Beklagten frühzeitig erkannt werden können. Die Parteien einigten sich sodann auf Vorschlag des Gerichtes im Vergleichswege. Die geltend gemachten Ansprüche lagen im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkung von Ciper & Coll.:
Wundinfektionen nach Operationen stellen ein Risiko dar, das zu Arzthaftungsansprüchen von Geschädigten führen kann. Kommt es zu Komplikationen, sollte der Patient sich der Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes bedienen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt.
2.
Landgericht Hamburg - vom 13. März 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Schwerstpflegefall durch Falschmedikation - Gericht tadelt Versicherer wegen Regulierungsverweigerung, LG Hamburg, Az. 323 O 323/10
Chronologie:
Die 74jährige Klägerin wurde nach einer psychiatrischen Behandlung aufgrund einer dementiellen Erkrankung im Pflegeheim durch ihren Hausarzt weiterbetreut. Nach dem Therapievorschlag des Krankenhauses sollte das Mittel Leponex 100 verabreicht werden. Der Beklagte verabreichte stattdessen versehentlich das Mittel Hypnorex. Aufgrund der Fehlmedikation wurde die Klägerin bettlägerig und zu einem Schwerstpflegefall.
Verfahren:
Aufgrund der klaren Sachlage sah es das Landgericht Hamburg zunächst nicht für notwendig an, ein Gutachten einzuholen. Nur rein vorsorglich wurde dann doch eines eingeholt, das einen groben Behandlungsfehler konstatierte. Das Gericht sprach sodann ein Schmerzensgeld von 100.000,- Euro aus mit der Zusatzbegründung neben der Sorgfaltspflichtverletzung sei auch die Regulierungsverzögerung durch den Haftpflichtversicherer, die HDI Gerling, zu berücksichtigen. Darüberhinaus stellte das Gericht fest, dass der Beklagte auch sämtliche materiellen Schäden sowie immateriellen Zukunftsschäden zu ersetzen habe. Die Gesamtansprüche dürften im Millionen Euro Bereich liegen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Versicherer hatte die Regulierung verweigert, obwohl sogar ein staatsanwaltschaftlich eingeholtes Sachverständigengutachten einen groben Behandlungsfehler konstatiert hatte. Gerichte dürfen in einem solchen Fall, wenn die finanzielle Machtposition des Geschädigten ausgenutzt wird, das Schmerzensgeld erhöhen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt von Ciper & Coll. Hiervon hat das Landgericht Hamburg Gebrauch genommen.
3.
Landgericht Darmstadt - vom 20. März 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Gallengangperforation bei laparoskopischer Cholezystektomie, LG Darmstadt, Az. 19 O 28/11
Chronologie:
Die Klägerin begab sich in die Klinik der Beklagten zwecks Entfernung der Gallenblase. Hierbei wurde versehentlich der Hauptgallengang durchtrennt. Die Klägerin ist seither stark gesundheitlich beeinträchtigt, u.a. Leber und Niere sind geschädigt.
Verfahren:
Das Landgericht Darmstadt hat die Angelegenheit mittels eines viszeralchirurgischen Gutachtens überprüfen lassen. Nachdem der Gutachter eine Fehlbehandlung konstatierte, schlug das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung vor. Die Gesamtregulierung liegt bei rund 50.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Haftpflichtversicherer der Beklagten, die R+V Versicherung mit Sitz in Wiesbaden hatte die Ansprüche der Klägerin im Vorfeld des Verfahrens mit den Worten zurückgewiesen: "Ein Behandlungsfehler.....liegt nicht vor." Das Gericht hat den Versicherer nunmehr eines Besseren belehrt, stellt der alleinsachbearbeitende Rechtsanwalt Dr D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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