Online-Stellenportale wie www.gelegenheitsjobs.de bieten regelmäßig Minijobs als Garderobenpersonal, Fahrer, Eventmitarbeiter aber auch als Ski- oder Snowboardlehrer an. Denn wer kann ein Zubrot von 450 Euro netto im Monat nicht gut gebrauchen?
(firmenpresse) -
So manches Loch in der Haushaltskasse lässt sich mit zusätzlichen 450 Euro im Monat schon ganz gut stopfen. Das neue Sofa, die Konzertkarten, das teure Hobby oder der Wochenend-Trip erscheinen plötzlich nicht mehr unerreichbar. Aber auch essenzielle Dinge wie die neue Waschmaschine, Tankfüllungen oder Schulbücher bereiten mit dem Zuverdienst ein bisschen weniger Kopfzerbrechen. Frau Avsarer von www.gelegenheitsjobs.de: „Diese Nebenjobs sind vor allem interessant, weil hier die Devise „brutto für netto“ gilt.“ Denn was der Arbeitgeber für einen Minijob bezahlt, darf der Arbeitnehmer steuerfrei einstreichen. Waren es vor dem 1. Januar 2013 noch 400 Euro, die man als Minijobber verdienen durfte, sind es jetzt satte 450 Euro.
Gleiche Rechte für Minijobber
Den insgesamt rund 7,5 Millionen geringfügig Beschäftigten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand 12/2012) gewährt der Staat zudem weitere Vorteile. Denn Minijobber verfügen über die gleichen Rechte wie regulär Beschäftigte. Dazu gehört der Kündigungs- und Mutterschutz, ebenso wie der Anspruch auf bezahlten Urlaub und bezahlte Feiertage. Auch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht Anspruch. Die Experten von www.gelegenheitsjobs.de raten jedoch, sich vorher mit der eigenen Versicherungssituation zu beschäftigen. Denn die Beschäftigten sind weder kranken-, noch pflege- oder arbeitslosenversichert, nur gesetzlich unfallversichert.
Auch Vollbeschäftige dürfen einen Minijob annehmen.
Bei versicherungspflichtig Beschäftigten sollte der Hauptarbeitgeber vor der Aufnahme des Nebenjobs zwar informiert werden. Doch verbieten darf der Chef den Minijob nur, wenn der Mitarbeiter zum Beispiel für die Konkurrenz arbeitet oder die hauptberufliche Beschäftigung durch die Nebentätigkeit spürbar beeinträchtigt wird. Erlaubt ist allerdings nur ein Minijob, jeder weitere wird mit den anderen Beschäftigungen zusammengerechnet und ist ab einem Gesamtbetrag von über 450 Euro im Monat versicherungspflichtig.
Hier gibt’s gute Chancen
Restaurants und Eventbüros suchen immer Servicekräfte. Auch als Promoter oder Verkäufer haben Bewerber gute Chancen. „Je nach Saison gibt es auch andere spannende Tätigkeiten. Momentan findet man bei uns beispielsweise Jobs als Ski- und Snowboardlehrer.“ Frau Avsarer vom Online-Stellenportal gibt noch einen Tipp: „Generell sollte der Minijob genau so ernst genommen werden wie ein normaler Job. Das heißt, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Engagement sind auch hier Pflicht. Sonst ist man den Job auch schnell wieder los.“
Auf www.gelegenheitsjobs.de finden sich Nebenjobs, Ferienjobs, Promotion Jobs, und Jobs für Werkstudenten aus ganz Deutschland.
Der Stellenmarkt von Gelegenheitsjobs.de bietet täglich aktuell eine Vielzahl geprüfter Jobangebote in den Bereichen Studentenjobs, Nebenjob, Ferienjob, Schülerjob, Heimarbeit, Promotionjob, Minijob und mehr. Zusätzlich finden sich hier wertvolle Bewerbungstipps und Informationen zum Thema Steuern und Arbeitsrecht.
Die bundesweite Jobbörse Gelegenheitsjobs.de ist seit über 10 Jahren im Internet vertreten und die perfekte Anlaufstelle für Nebenjobs, Minijobs, Studentenjobs, Ferienjobs, Heimarbeit und Aushilfstätigkeiten. Jobangebote als zweites Standbein sind hier ebenso zu finden wie kurzfristige Jobs nur am Wochenende oder direkt als spontane Aushilfe. Wir bieten eine Fülle interessanter und aktueller Nebenjobs.
Gelegenheitsjobs.de
Edlingerstr. 15 Rgb
81543 München
Tel: 089 - 38899773
eMail: s.seger(at)gelegenheitsjobs.de
Mediaplant GmbH
Edlingerstr. 15 Rgb.
81453 München
Tel.: +49 (0) 89 3 88 99 77 3
Fax: +49 (0) 89 3 88 99 77 4
www.gelegenheitsjobs.de