Auch wenn sich der eine Arzt oder die andere Ärztin vielleicht gerne einmal so aufspielen, als wären sie, die Götter in Weiß, unantastbare Instanzen so ist dies de facto natürlich überhaupt nicht der Fall. Ärzte sind trotz aller Doktortitel eben auch nur Menschen – und Menschen machen nun einmal Fehler. Und das Rechtssystem bietet bekanntlich Möglichkeiten Menschen für ihre Verfehlungen haftbar zu machen. Das Medizinrecht und Arzthaftungsrecht eröffnet Opfern von Behandlungsfehlern die Möglichkeit im Schadensfall vor Gericht zu ziehen.
(firmenpresse) - Hierbei lässt sich auch beileibe nicht von Ausnahme- oder Einzelfällen sprechen, so häufig kommt es mittlerweile vor, dass Ärzte daneben liegen und mit ihren Kunstfehlern das Wohl ihrer Patienten beeinträchtigen – und so sollte es ja eben genau nicht sein. Ein Grund mehr, sich genauer mit dem Thema Arzthaftungsrecht auseinanderzusetzen. Die Anwaltskanzlei Ciper & Coll. (www.ciper.de) hat sich neben dem Arzthaftungsrecht auf die verwandten Themengebiete Medizinrecht und Schmerzensgeldrecht spezialisiert. Unlängst hat die Kanzlei ein neues Fachbuch zum Arzthaftungsrecht unter dem Titel „Aktuelle Entscheidungen im Arzthaftungsrecht 2011-2013“ publiziert. Das Werk beinhaltet eine Übersicht von rund zweihundert Prozesserfolgen, die die Kanzlei in jüngerer Vergangenheit erzielen konnte und deutet alleine anhand der Quantität der Fälle auf die Relevanz des Themas hin. Darüber hinaus ist die Publikation auch ein Beleg für den Erfolg der Kanzlei, die kontinuierlich wächst und es sich zum Ziel gesetzt hat, flächendeckend in ganz Deutschland anwaltliche Dienstleistungen erbringen zu können. So hat Ciper nicht nur Dependancen in Metropolen wie Hamburg, Berlin, München, Köln, Paris oder Mailand, sondern auch in Städten wie Leipzig, Bremen oder Mannheim. Seit kurzem gibt es zudem zwei neue Niederlassungen in Würzburg und Erfurt, wodurch Ciper nunmehr auch in Thüringen vertreten ist.