PresseKat - Pflegekraft aus Osteuropa nur mit Entsendebescheinigung A1

Pflegekraft aus Osteuropa nur mit Entsendebescheinigung A1

ID: 1009003

Die Entsendung ist eine pragmatische und unbürokratische Lösung zur Beschäftigung einer 24-Stunden-Pflegekraft

(firmenpresse) - In den meisten Fällen beschäftigen deutsche Familien eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa nicht selbst. Denn vielen ist der Aufwand, den man als Arbeitgeber eingeht, zu hoch. Doch auch bei der Alternative, der Beschäftigung nach dem "Entsendemodell", kann der Auftraggeber über den ein oder anderen rechtlichen Fallstrick stolpern. Gesetzliche Grundlage ist die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union, die es Unternehmern erlaubt, Arbeitnehmer zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat grenzüberschreitend zu entsenden.

Ordnungsgemäße Entsendung muss nachweisbar sein

"Grundsätzlich ist es so, dass eine Pflegekraft aus Osteuropa, die nach Deutschland entsandt wurde, weiterhin dem Sozialversicherungsrecht des Entsendestaates unterliegt", so Personalvermittler Werner Sperber, dessen Agentur 24-Stunden-Seniorenbetreuerinnen aus Osteuropa in Bayern vermittelt. "Selbstverständlich muss die Haushaltshilfe bzw. Pflegekraft sozialversichert sein, sonst drohen auch dem Auftraggeber große Schwierigkeiten", warnte Werner Sperber. Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsendung erfolgt durch die Entsendebescheinigung A1, die vom Sozialversicherungsträger des Entsendestaates ausgestellt wird. Damit ist nachweisbar, dass die Betreuungskraft weiterhin im Entsendestaat sozialversichert ist. Diese wichtige A1-Bescheinigung wird generell vor der Entsendung der Arbeitskraft vom Arbeitgeber beantragt - sie kann aber in begründeten Fällen auch nachträglich ausgestellt werden.

Nur angemeldete Arbeitskräfte erhalten in Deutschland medizinische Versorgung

Auch eine Pflegekraft aus Osteuropa, die sich selbst um alte und kranke Menschen kümmert, kann plötzlich in Deutschland erkranken. "Ist die entsandte Arbeitskraft aus Osteuropa ordnungsgemäß angemeldet, stellt das kein Problem dar. Denn in diesem Fall werden der Haushaltshilfe stationäre bzw. ambulante Behandlung und auch Arzneimittel gewährt, wie sie einem Deutschen Staatsbürger auch zustehen. Ein großes Problem im Krankheitsfall hat nur, wessen Haushaltshilfe nicht angemeldet ist", führte Werner Sperber weiter aus.




Im Krankheitsfall sollte dem behandelten Arzt die Europäische Krankenversicherungskarte als Anspruchsnachweis vorgelegt werden, die jeder ordnungsgemäß entsandte Arbeitnehmer kostenlos bei seiner Krankenkasse erhält.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Leseranfragen:

Altenhofweg 26a, 92318 Neumarkt



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Von kritischer Kunst, einer bizarren bayerischen Justiz und absurden Urteilen des Europäischen Gerichts Motorrad-Versicherer bei Saisonkennzeichen wechseln
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 23.01.2014 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1009003
Anzahl Zeichen: 2531

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Werner Sperber
Stadt:

Neumarkt


Telefon: 09181 5209681

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pflegekraft aus Osteuropa nur mit Entsendebescheinigung A1"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Werner Sperber, Personalvermitlung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Deutsch-Polnisches Wörterbuch für die Pflege zu Hause ...

"Die Sprache ist oftmals die größte Barriere beim Zusammenleben mit einer Betreuungskraft aus Osteuropa. Lässt sich diese Barriere überwinden, verläuft die Betreuung in der Regel reibungslos - denn Probleme können dann mit der Pflegekraft ...

Alle Meldungen von Werner Sperber, Personalvermitlung