(PresseBox) - Die ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH in Bochum, die sich seit Jahren dafür einsetzt, die Versorgungsstrukturen mithilfe telemedizinischer Anwendungen zu unterstützen, verfolgte gespannt die Ankündigung des diesjährigen Fortbildungskongresses der Bundesärztekammer (BÄK): Die Überwachung kardialer Implantate könnte 2014 die erste telemedizinische Indikation sein, die in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen wird. Damit könnte hinsichtlich der Vergütung telemedizinischer Leistungen ein wichtiger Meilenstein erreicht worden sein.
Die Verankerung der Telemedizin im Gesetz zur Verbesserung der VersorgungsstrukÂturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz GKV-VStG) scheint langsam konkrete Formen anzunehmen. So sollen erste resultierende Maßnahmen schon bald auf den Weg gebracht werden. Die Notwendigkeit wird vor dem Hintergrund der immer größer werdenden Herausforderungen, mit denen das deutsche Gesundheitswesen konfrontiert wird, offensichtlich: eine immer älter werdende Bevölkerung, eine steigende Anzahl chronisch Kranker, Fachärztemangel in ländlichen Gegenden sowie steigende Kosten und sinkende Einnahmen. Telemedizin kann hier zur Optimierung des Ressourcenverbrauchs bei Sicherstellung der Behandlungsqualität als wertvolle Ergänzung zu klassischen Behandlungsmethoden beitragen.
Laut BÄK gibt es nun erste Konkretisierungen, dass die Überwachung kardialer Implantate die erste telemedizinische Indikation im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) werden könnte und damit die Weichen in Richtung Überwindung der Finanzierungsproblematik der Telemedizin im ambulanten Sektor gestellt werden.
Welche weiteren Anwendungen in Zukunft von dieser Entwicklung profitieren könnten, möchte die ZTG zusammen mit ihren Gesellschaftern mit ihrem neuen Veranstaltungsformat, dem "Markt der Möglichkeiten", verdeutlichen. Am 26. Februar 2014 wird ab 14 Uhr im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf auf drei parallel stattfindenden Themeninseln mithilfe anschaulich aufbereiteter Anwendungsfälle das Repertoire telemedizinischer Anwendungen und ihre Integration in den Versorgungsalltag demonstriert - praxisnah und nutzerorientiert.
Das besondere an der Veranstaltung: Auf dem "Markt der Möglichkeiten" werden Telemedizinlösungen erstmals gemeinsam von unterschiedlichen Akteuren der Gesundheitsbranche präsentiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können LIVE-Demonstrationen verfolgen und sich die innovativen Lösungen und Systeme von Expertinnen und Experten erklären lassen. Dabei richtet sich die kostenlose Veranstaltung an alle, die sich für die Potenziale der Telemedizin und des mobilen Arbeitens in der Gesundheitsversorgung interessieren. Eine Zertifizierung der Veranstaltung als Maßnahme der ärztlichen Fortbildung ist bei der Ärztekammer Nordrhein beantragt.
ZTG hat sich zum Ziel gesetzt, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in das Gesundheitswesen nutzerorientiert einzuführen und zu verbreiten, um die Versorgungsqualität zu stärken. Neben Beratung, Gutachten und Projekten befördert ZTG die wichtige Vernetzung der Marktteilnehmer. So ist ZTG im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen u. a. mit der Koordination der Landesinitiative eGesundheit.nrw betraut (http://www.ztg-nrw.de). Bei ihrer Arbeit wird die ZTG von ihren 18 Gesellschaftern - mit dem gemeinsamen Ziel die Versorgungsstrukturen in Deutschland zu vernetzen - unterstützt (http://www.ztg-nrw.de/uber-uns/gremien/gesellschafter/).
ZTG hat sich zum Ziel gesetzt, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in das Gesundheitswesen nutzerorientiert einzuführen und zu verbreiten, um die Versorgungsqualität zu stärken. Neben Beratung, Gutachten und Projekten befördert ZTG die wichtige Vernetzung der Marktteilnehmer. So ist ZTG im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen u. a. mit der Koordination der Landesinitiative eGesundheit.nrw betraut (http://www.ztg-nrw.de). Bei ihrer Arbeit wird die ZTG von ihren 18 Gesellschaftern - mit dem gemeinsamen Ziel die Versorgungsstrukturen in Deutschland zu vernetzen - unterstützt (http://www.ztg-nrw.de/uber-uns/gremien/gesellschafter/).